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Magdeburg, den 06.02.2006

Daehre und Maas: Attraktivere Konditionen für Wohneigentumsprogramm des Landes

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 010/06 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 010/06 Magdeburg, den 2. Februar 2006 Daehre und Maas: Attraktivere Konditionen für Wohneigentumsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt reagiert auf die Streichung der Eigenheimzulage mit Veränderungen an dem im Vorjahr gestarteten Wohneigentumsprogramm des Landes, das neben dem Neubau auch den Erwerb vorhandener Immobilien in den 44 am Programm ¿Stadtumbau Ost¿ beteiligten Kommunen einschließt. Nach Auskunft von Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre sind die Konditionen für so genannte Selbstnutzer nach der gestern in Kraft getretenen Veränderung deutlich günstiger:  So wird der Höchstbetrag des Darlehens, das Häuslebauer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragen können, von bislang 50.000 auf künftig 65.000 Euro angehoben. Darüber hinaus wird der Zuschuss für die zum Haushalt gehörenden Kinder von 300 auf 800 Euro pro Kind und Jahr erhöht, was der Höhe des so genannten Baukindergeldes der weggefallenen Eigenheimzulage entspricht. Mit jedem Kind, das während des Förderzeitraums geboren wird, verringert sich der Darlehensbetrag künftig um 5.000 anstatt wie bislang um 2.500 Euro. Selbstnutzern wird ein einmaliger Zuschuss von 500 Euro gewährt, der mit der ersten Rate des Baudarlehens ausgezahlt wird. Der Zinssatz in den ersten fünf Jahren wird um drei Prozentpunkte gegenüber dem Marktniveau gesenkt und liegt damit bei derzeit 0,99 Prozent. ¿Mit diesen Veränderungen ist es jetzt noch attraktiver geworden, den Wunsch nach Kindern mit der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden zu verbinden¿, sagte Daehre. Das Wohneigentumsprogramm des Landes sei somit ein Beitrag zu einem notwendigen gesellschaftlichen Umdenkprozess, der Kinder nicht in erster Linie als Belastungsfaktor sieht. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die ebenfalls im Programm verankerte Möglichkeit zum Erwerb genossenschaftlichen Eigentums. Für Beantragung und Abwicklung der Wohneigentumsförderung zeichnet auch künftig die Investitionsbank Sachsen-Anhalt verantwortlich. ¿Wir stehen den Kunden von der Beratung bis zur Finanzierung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung¿, versicherte IB-Geschäftsführer Manfred Maas. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, das Wohneigentumsprogramm des Landes mit einem weiteren günstigen Finanzierungsangebot der Investitionsbank zu kombinieren. Ergänzend zum Finanzierungsanteil der Hausbank oder der Bausparkasse werde ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über maximal 100.000 Euro angeboten. Für bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten verbillige die Investitionsbank dabei den KfW-Zinssatz von gegenwärtig 3,95 Prozent (Stand: 31.01.06) um weitere 0,2 Prozentpunkte. Die Förderung werde Privatpersonen gewährt und sei nicht an Einkommensgrenzen oder bestimmte Fördergebiete gebunden, erläuterte Maas.   Zu Ihrer Information: Über weitere Details des Landesprogramms informiert die neu aufgelegte Broschüre ¿Wohneigentum für Selbstnutzer und Bauträger ¿ Fördermöglichkeiten und Konditionen¿. Die gut 30 Seiten umfassende Publikation kann über die Pressestelle des Bau- und Verkehrsministeriums (Telefon 0391/567-7504) bezogen werden. Darüber hinaus können Interessenten die kostenlose Service-Hotline 0800- 5600757 der Investitionsbank nutzen. Antragsunterlagen sind als Download im Online-Angebot unter www.ib-sachsen-anhalt.de verfügbar. Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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