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Magdeburg, den 06.02.2006

Gesundheitsminister Kley fordert wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für Ärzte / Vorstoß beim Bund gestartet

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 011/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 011/06 Magdeburg, den 26. Januar 2006 Gesundheitsminister Kley fordert wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für Ärzte / Vorstoß beim Bund gestartet Magdeburg. Gesundheitsminister Gerry Kley fordert eine wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte. Kley sagte am Donnerstag in Magdeburg: ¿Während Rechtsanwälte in Deutschland verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall abzuschließen und Ihnen bei einem Verstoß die Zulassung entzogen werden kann, ist die derzeitige Rechtslage für Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf den Nachweis einer Versicherung zur Berufshaftpflicht unter dem Gesichtspunkt der Patientensicherheit unbefriedigend.¿ Kley hat sich mit konkreten Vorschlägen an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und an die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt gewandt. Kley betonte, dass bislang nur Einzelfälle bekannt geworden seien, in denen keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorlag und somit gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen wurde. Es könne jedoch nicht sein, dass diese ¿schwarzen Schafe¿ eine ganze Berufsgruppe in Misskredit brächten, so Kley. ¿Deshalb ist es unser Ziel, für mehr Patientensicherheit zu sorgen und damit zugleich das Ansehen der Ärztinnen und Ärzte in der Öffentlichkeit zu schützen.¿ Um eine wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für die niedergelassene Ärzteschaft durchzusetzen, will Minister Kley eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen über die Zulassung von Kassenärztinnen und Kassenärzten erreichen. Danach würde dann künftig ein Entzug der Zulassung drohen, wenn keine Haftpflichtversicherung vorläge. Zum anderen soll auch die Einführung einer Versicherungspflicht im Kammergesetz des Landes für Heilberufe festgeschrieben werden. Damit würden die Kammern ermächtigt, in den Berufsordnungen Mindestversicherungssummen vorzuschreiben, so der Minister. Letzteres sei notwendig, um auch die Ärzte zu erreichen, die nur Privatpatientinnen und -patienten behandelten. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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