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Magdeburg, den 08.02.2006

Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission im Jahr 2005

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/06 Magdeburg, den 8. Februar 2006 Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission im Jahr 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky stellte heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der Härtefallkommission Sachsen-Anhalts, Monika Schwenke, im Rahmen der Kabinettspressekonferenz den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2005 der Öffentlichkeit vor. Monika Schwenke ist zugleich Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg. Seit Mai letzten Jahres befasst sich die Härtefallkommission des Landes mit Anträgen ihrer Mitglieder, ausreisepflichtigen Ausländern unter Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren durch langjährigen Aufenthalt erreichte Integration insbesondere auch von Kindern, die Zerstörung einer Existenzgrundlage im Falle einer Abschiebung, Traumatisierung, in der Heimat befürchtete schlechte Unterbringung oder mangelhafte medizinische Versorgung. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission stellten 33 Anträge, von denen 8 Anträge (24 %) wieder zurückgenommen wurden. Die Härtefallkommission entschied über 20 Anträge (61%). Von diesen lehnte die Kommission 11 Anträge (55 %) ab. In 9 Fällen (45 %) beschloss sie ein Härtefallersuchen. Das Ministerium des Innern entsprach 8 Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Einem Ersuchen wurde nicht entsprochen. Insgesamt wurde somit in 40 % der entschiedenen Anträge ein Aufenthaltsrecht gewährt. Die 33 eingereichten Anträge bezogen sich auf 124 Personen, davon 50 minderjährige Kinder. Von den Anordnungen des Ministeriums des Innern zur Erteilung von Aufenthalts­erlaubnissen waren 30 Personen betroffen, davon 15 minderjährige Kinder. Bei den Anträgen kamen die größten Gruppen der Betroffenen aus dem Kosovo (30% der Anträge - 42 % der Personen), Vietnam (18% der Anträge - 15 % der Personen) und der Türkei (15% der Anträge -19 % der Personen). Wenn das Ministerium des Innern einem Härtefallersuchen der Kommission entspricht, ordnet es die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an. Steht eine Arbeitsstelle in Aussicht, kann auch nach Auffassung der Härtefallkommission eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts von der Arbeitsaufnahme abhängig gemacht werden, um die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu verringern. Laut der Vorsitzenden, Monika Schwenke, gibt es keinen einheitlichen Kriterienkatalog, nach dem über Anträge entschieden wird. Die Kommission betrachte jeden Fall individuell. Die Mitglieder seien in ihrer Entscheidungsfindung ungebunden. Eine Blockbildung gebe es nicht. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, bei dem die Härtefallkommission organisatorisch angebunden ist, sei gut. Auch Minister Jeziorsky zog ein positives Resümee. Es sei bisher nicht festzustellen, dass die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission missbraucht würde. Er habe sich bis auf einen Fall dem Vorschlag der Härtefallkommission für die Anordnung von Aufenthaltserlaubnissen unter humanitären Gesichtspunkten anschließen können. Häufig hätten sich auch deutsche Bürger engagiert und sich für einen Verbleib der Betroffenen in Deutschland eingesetzt. In allen Fällen hätten sich die Betroffenen gut in Deutschland integriert. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand hielte sich in Grenzen. Er sei zuversichtlich, dass die Betroffenen auch künftig einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten würden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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