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Magdeburg, den 08.02.2006

Erfolgsmodell Gemeinsames Krebsregister wird weiterentwickelt / Gesundheitsminister Kley: Selbstverwaltung muss zentrale Stelle für Mammographiescreening zügig benennen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 072/06 Magdeburg, den 8. Februar 2006 Erfolgsmodell Gemeinsames Krebsregister wird weiterentwickelt / Gesundheitsminister Kley: Selbstverwaltung muss zentrale Stelle für Mammographiescreening zügig benennen Das Landeskabinett stimmte am heutigen Mittwoch einer Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen aus dem Jahr 1997 zu. Damit soll das Gemeinsame Krebsregister fit für die Zukunft gemacht werden. Das Gemeinsame Krebsregister erfüllt für die neuen Bundesländer flächendeckend die gesetzlichen Aufgaben nach dem Bundeskrebsregistergesetz. Neben einem kontinuierlichen Monitoring regionaler Krebshäufungen ermöglicht es auch die Ermittlung auffälliger zeitlicher Trendentwicklungen und gibt Hinweise auf besonders belastete Bevölkerungsgruppen. Damit bietet es die Datengrundlage für die Krebsursachenforschung und gestattet die Abschätzung künftiger Entwicklungen des Krebserkrankungsgeschehen. Auf diese Weise leistet das Krebsregister einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der individuellen Gesundheit und damit der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt. Der Änderungs- und Ergänzungsbedarf umfasst im wesentlichen Regelung des Datenaustausches zwischen den bevölkerungsbezogenen Krebsregistern der einzelnen Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Vermeidung von Mehrfachmeldungen erforderlich sind. Hervorzuheben ist die Einführung einer Abgleichmöglichkeit mit den Resultaten des vor der Einführung stehenden präventiven Mammographiescreenings. Daneben wird eine Anpassung an informationstechnische Weiterentwicklungen und die Ausweitung auf zu erfassende Erkrankungsfälle an gutartigen Tumoren des Zentralnervensystems entsprechend den Empfehlungen des Europäischen Netzwerkes der Krebsregister ermöglicht. Gesundheitsminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Mit den genannten Änderungen und Ergänzungen steht im Kampf gegen den Krebs ein modernes und leistungsfähiges Dokumentationsinstrument zur Verfügung. Das Risiko, im Verlauf des Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken, beträgt in Deutschland derzeit mehr als 30 Prozent. Dies erfordert ein verantwortungsbewusstes Handeln aller.¿ Mit der geplanten Einführung eines bundesweiten Mammographiescreenings als präventive Maßnahme sei ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Brustkrebs, der bei Frauen den größten Anteil an Krebserkrankungen darstellt, gegeben. Die Änderung des Staatsvertrages ermögliche künftig einen gezielten Datenabgleich und die Aufdeckung sogenannter Intervallkarzinome. Minister Kley forderte in diesem Zusammenhang die Vertreter der Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt auf, nunmehr zügig die gemeinsame Stelle zur Koordinierung des Mammographiescreenings im Land zu benennen: ¿Die Politik hat die Voraussetzungen für die Einführung des Mammographiescreenings geschaffen. Nun müssen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich endlich einigen¿, so der Minister. Hintergrund Jährlich treten in Deutschland etwa 420.000 Krebsneuerkrankungen auf, allein in Ostdeutschland einschließlich Berlin sind es annähernd. 80.000. Darüber hinaus stellen die bösartigen Neubildungen nach wie vor nach den Herz- Kreislauf- Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Das Risiko, im Verlauf des Lebens an einem bösartigen Tumor zu erkranken, beträgt derzeit mehr als 35 % bei Männern und mehr als 30 % bei Frauen, d. h. jeder Dritte erkrankt inzwischen an Krebs! Während nur ca. 250 von 100.000 Menschen unter 65 Jahren an Krebs erkranken, ist die Erkrankungshäufigkeit der über 65-jährigen siebenmal höher. Ihr Anteil an den Krebsneuerkrankungen beträgt derzeit mehr als 60 %! Um 1900 betrug die Lebenserwartung von Frauen 48 Jahre, heute liegt sie knapp bei 82 Jahren. Anders formuliert: Der Anteil der 65-Jährigen an unserer Bevölkerung wächst rapide. Lag er um 1900 noch bei unter 2%, liegt er derzeit bei über 15%; Mitte dieses Jahrhunderts sollte er bei gut 25% liegen. Oder noch anders gesagt: Während im Jahre 1900 rund 75% der Bevölkerung damit rechnen mussten, vor dem 65. Lebensjahr zu sterben, ist die Situation heute fast umgekehrt - über 70% von uns werden das 65. Lebensjahr erreichen. Damit nimmt das Risiko, an Krebs zu erkranken und daran zu sterben gleichermaßen zu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeinsamen Krebsregisters (GKR) garantieren mit Jahresberichten, mit der Erstellung von ¿Themenberichten¿ und mit der Zusammenstellung von Daten nach ¿Kundenauftrag¿ die gewünschte Rückkopplung zu den Meldern. Mit seinen Berichten kommt das GKR seiner Pflicht nach, die ihm gemeldeten Daten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diesem Anliegen wird der inzwischen vorgelegte Dritte Jahresbericht ¿Krebsinzidenz 2001 und 2002 ¿ wieder gerecht. Mit dieser Publikation liegen für die ostdeutschen Länder aktuelle epidemiologische Krebsdaten vor. Sie sind von Ärzten, Epidemiologen und anderen onkologisch tätigen Wissenschaftlern sowie Gesundheitspolitikern, aber auch von interessierten Laien nutzbar. Die Publikation beinhaltet eine Fülle von epidemiologischen Basisdaten zu Krebsneuerkrankungen sowohl für jedes einzelne der ostdeutschen Länder als auch für das gesamte Einzugsgebiet des GKR. Neben Inzidenzdaten werden auch Mortalitätszahlen dargestellt. Grafische Darstellungen visualisieren das Zahlenmaterial in anschaulicher Weise. Diese Anknüpfung an den Vorgängerbericht sorgt für den gewünschten Wiedererkennungswert. Basis dieses Jahresberichtes sind die gemeldeten Daten zu Krebsneuerkrankungen der Diagnosejahre 2001 und 2002 aus den beteiligten Ländern. Zukünftig wird auch dafür die Internetpräsentation eine zunehmende Rolle spielen. Entsprechende Arbeiten dazu haben begonnen ¿ neben den Jahresberichten wird sich zukünftig auch eine Datenpräsentation unter www.krebsregister-berlin.de ansteuern lassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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