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Halle (Saale), den 08.02.2006

(LSG LSA) Immer mehr Bürger wenden sich an die Sozialgerichte.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/06 Halle, 27. Januar 2006 (LSG LSA) Immer mehr Bürger wenden sich an die Sozialgerichte. Die Sozialgerichte des Landes Sachsen-Anhalt in Halle, Magdeburg, Dessau und Stendal werden immer häufiger von rechtsuchenden Bürgern angerufen. Die Zahl der Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ist seit 2004 von 11632 Verfahren auf 15038 im Jahre 2005 angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 29,3 %. Auch beim Landessozialgericht in Halle hat die Zahl der Berufungen und Beschwerden in diesem Zeitraum um 4,6 % von 1464 auf 1531 zugenommen. Die Zunahme der Rechtsmittel ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Sozialgerichte seit dem 1. Januar 2005 für Streitigkeiten über das Arbeitslosengeld II sowie die Sozialhilfe zuständig sind. In diesen Bereichen ist auch weiterhin mit einem Anstieg der Verfahren zu rechnen. Durch personelle Aufstockungen ist es den Sozialgerichten weitgehend gelungen, den vermehrten Arbeitsanfall zu bewältigen. So konnten im Jahre 2005 fünf weitere Richter an den Sozialgerichten eingesetzt werden, die teilweise vorher bei den Amts- oder Arbeitsgerichten tätig waren. Für das Jahr 2006 sind nochmals vier Richterstellen geschaffen worden. Mit dieser Personalausstattung dürfte es den Sozialgerichtern weiterhin gelingen, sachgerechte Entscheidungen in einem überschaubaren Zeitrahmen zu treffen. Insgesamt ist erkennbar, dass nur ein geringerer Teil der Klagen auf Arbeitslosengeld II durch Urteil oder Beschluss entschieden werden musste. Bei offenkundigen Fehlern in den Bescheiden lenken die Behörden nach Hinweisen der Sozialgerichte häufig ein und korrigieren diese. Bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz, z. B. in akuten Notsituationen, werden häufig einvernehmliche Regelungen getroffen. Mehr als 1/3 der eingelegten Rechtsmittel sind zumindest teilweise erfolgreich. Die Anrufung der Sozialgerichte ist für Sozialleistungsberechtigte kostenfrei. Eine anwaltliche Vertretung ist weder bei den Sozialgerichten noch beim Landessozialgericht erforderlich. Vor Klageerhebung muss ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Danach ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage zu erheben. Wenn eine Behörde einen Antrag mehr als sechs Monate nicht bearbeitet, kann auch eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Rechtsuchende, die bei der schriftlichen Formulierung ihrer Klage unsicher sind, können diese auch in den Rechtsantragstellen der Sozialgerichte aufnehmen lassen. Die Sozialgerichte prüfen die Rechtslage von Amts wegen, d. h. unabhängig vom Vorbringen der jeweiligen Beteiligten. Urteile der Sozialgerichte sind regelmäßig mit der Berufung anfechtbar. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: RLSG Carsten Schäfer Thüringer Str. 16 06112 Halle Tel: (0345) 220 2113 Fax: (0345) 220 2103 und 220 2104 Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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