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Magdeburg, den 14.02.2006

Vereinbarung zur Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Schule unterzeichnet

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Magdeburg, den 14. Februar 2006 Vereinbarung zur Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Schule unterzeichnet Magdeburg . Sozialminister Gerry Kley, Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz und Ulf Wunderlich, Vorstandsvorsitzender des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt e.V. (KJR LSA) haben am Dienstag in Magdeburg eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe unterzeichnet. Damit sollen Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Jugendhilfe vertieft werden, um verstärkt sozialpädagogische Kompetenzen in die Schule zu tragen und alternative Schulangebote sowie außerschulische Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung zu unterstützen. Schwerpunkte sind dabei Projekte, die beispielsweise Schulverweigerung, Jugendkriminalität und Drogenkonsum vermeiden beziehungsweise minimieren. Die Vereinbarung knüpft an die vielfältigen in der Schulsozialarbeit gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse an. Sozialminister Kley sagte: ¿Die Kooperationsvereinbarung stärkt die Zusammenarbeit von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe. Im gemeinsamen Wirken beider Seiten wird es uns noch besser gelingen, junge Menschen zu eigenverantwortlich handelnden und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sowohl Kinder- und Jugendhilfe, Schule als auch die freien Träger der Jugendarbeit sind hier gefordert, ohne Reibungsverluste Hand in Hand zusammen zu arbeiten. Wir hoffen, dass unsere Kooperation ähnliche Vereinbarungen auf regionaler und örtlicher Ebene initiieren wird.¿ Kultusminister Olbertz dazu: "Mit dieser Vereinbarung werden Schule und Jugendhilfe künftig noch enger zusammenarbeiten. Sie ermöglicht ein erweitertes sozialpädagogisches Angebot an den Schulen, das dringend notwendig ist. Vor allem geht es hier um Angebote, die sich auf Probleme wie Schulverweigerung, Verhaltensauffälligkeiten, Jugendkrimininalität oder Drogenkonsum beziehen." Besonders wichtig sei, dass die Fortbildungsveranstaltungen beider Institutionen gemeinsam genutzt werden könnten. Die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule ist bereits gesetzlich geregelt. Mit der Vereinbarung einigen sich die Kooperationspartner auf konkrete praktische Schritte. So sollen sich Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner mindestens zweimal jährlich zu Beratungen über den Stand der Umsetzung der Vereinbarung und über künftige gemeinsame Aktivitäten treffen. Jeweilige Fortbildungsveranstaltungen stehen allen Kooperationspartnern offen und darüber hinaus werden gemeinsame Fortbildungen angeboten. Es wurde vereinbart, dass Vertreterinnen und Vertreter des KJR LSA jährlich an bis zu zehn Veranstaltungen der staatlichen landesweiten und regionalen Lehrerfortbildung teilnehmen können und im Gegenzug jährlich bis zu fünf Veranstaltungen des KJR LSA als Ersatzangebot zur staatlichen Lehrerfortbildung anerkannt werden. Der KJR LSA will außerdem schulinterne Fortbildungen und die Durchführung thematischer Elternveranstaltungen durch geeignete Referenten unterstützen. Es wurde weiterhin verabredet, dass die Kooperationspartner alle zwei Jahre Diskussionsveranstaltungen organisieren, in denen Modelle der Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe erörtert werden. Dabei sollen insbesondere Best-Practice-Modelle vorgestellt werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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