Geflügel muss spätestens Freitag in den Stall/ Wernicke: Vorsichtsmaßnahmen konsequent umsetzen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 028/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 028/06 Magdeburg, den 15. Februar 2006 Geflügel muss spätestens Freitag in den Stall/ Wernicke: Vorsichtsmaßnahmen konsequent umsetzen Spätestens ab Freitag gilt auch in Sachsen-Anhalt wieder Stallpflicht für Geflügel. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke rief die rund 25.000 Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt auf, geeignete Vorsichtsmaßnahmen konsequent zu treffen: "Angesichts der aktuellen Gefährdungssituation ist eine Stallpflicht die beste Möglichkeit, um Schaden vorzubeugen." Wernicke betonte aber auch, dass trotz der veränderten Risikoabschätzung kein Grund zur Panik bestehe. Wernicke: "Wir sind in Sachsen-Anhalt im Stadium der Vorsorge und Vorbeugung." Die zunächst bis Ende April geltende Stallpflicht gilt für Nutzgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. In Einzelfällen können die Veterinärämter der Landkreise unter strengen Auflagen Ausnahmen genehmigen. Das gilt für Geflügelhalter, die keinerlei Möglichkeit haben, ihre Tiere im Stall oder überdacht zu halten. Falls die Tiere nicht vollständig im Stall untergebracht werden können, müssen sie unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung (Folie) und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Maßnahme muss dem Amtstierarzt des Landkreises schriftlich mitgeteilt werden. Für diese Bestände "Unter Folie" bestehen tierärztliche Untersuchungspflichten. Besteht auch diese Möglichkeit der "Unter- Folie-Haltung" nicht, kann der Amtstierarzt Ausnahmen genehmigen. Das geht einher mit regelmäßigen tierärztlicher Untersuchung und Probenahmen. Geflügelmärkte und Geflügelschauen sind vorerst ausnahmslos verboten. Darüber hinaus soll der ambulante Geflügelhandel restriktiver gehandhabt werden. Auch darüber wird heute der zentrale Krisenstab des Bundes und der Länder unter Leitung von Bundesminister Horst Seehofer in Berlin beraten. Sachsen-Anhalts Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens wird an dieser Sitzung teilnehmen. Bei Funden toter Vögel im Garten oder Wald (im Winter nicht unnormal) sollten bei massenhafte Funden das zuständige Veterinäramt informiert werden. Ansprechpartner für Geflügelhalter zu Fragen der Stallpflicht sind die Amtstierärzte der Landkreise. Die Telefonnummern finden sie auch unter www.mlu.sachsen-anhalt.de In Sachsen-Anhalt werden insgesamt ca. 12 Millionen Geflügel gehalten. Dazu zählen rund 10 Millionen Hühner und Masthähnchen, ca 1 Millionen Puten sowie 239 000 Enten und 21 000 Gänse. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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