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Magdeburg, den 17.02.2006

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/06 Magdeburg, den 17. Februar 2006 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006 Anrede, die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung unseres Bundes­landes und die Bewältigung der vor uns stehenden Herausfor­derungen. Mit seiner Denkschrift vom 19. April 2004 hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die schwierige Situation der Kommunen beschrieben und eine wichtige Diskussion angestoßen. Die Signale sind klar. Wir alle wollen starke und leistungsfähige Kommunen, die in der Lage sind, ihre Aufgaben für die Bür­gerinnen und Bürger zu erfüllen. Denn Kommunalpolitik verstehen wir für unser Land als wichti­ges Gut, das es zu stärken gilt. Städte und Gemeinden sind der Ort, wo Politik am schnellsten und direktesten greifbar wird und wo die Bürger durch ihr Engagement besonders rasch Greifba­res verbessern können. In unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen bilden sich gesellschaftliche Entwicklungen ab, die für die Politik bedeu­tende Herausforderungen darstellen. Wirtschaftlicher Struktur­wandel, Globalisierung und Liberalisierung gehen auch an den Kommunen nicht vorbei. Wir alle wissen um die prekäre finan­zielle Situation unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und dem gefährlichen Trend, dass sich der Anteil der originären kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im Verhältnis zu staat­lichen Auftragsangelegenheiten in Städten, Gemeinden und Landkreisen verringert. Deshalb müssen und wollen wir unsere Kommunen mit größeren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen auf Grundlage eines soliden finanziellen Fundamentes ausstatten, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Entwicklungsperspektive zu gewährleisten. Von daher war es in dieser Wahlperiode und wird es auch weiterhin unser Ziel sein, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die die Kommunen befähigen, ihren wichti­gen Beitrag für ein zukunftsfähiges Land Sachsen-Anhalt zu leisten. Dieses gemeinsame Ziel haben wir in dieser Wahlperiode mit verschiedenen Vorha­ben beherzt angepackt und zum großen Teil auch bereits einer interessengerechten Lösung zugeführt. Die Themenpalette ist breit gefächert und reicht von einer umfassenden Reform des kommunalen Haushaltswesens, Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes sowie im Kommunalabgabenrecht, Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften, Änderungen im Hinblick auf die Stärkung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, Än­derungen der Gemeindeordnung und Landkreisordnung und nicht zuletzt die Reform der Verwaltungsgemeinschaften und die beschlossene Neugliederung der Kreise. Anrede, auch wurde vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden kommunalen Finanzsituation beispielsweise mit dem Gesetzentwurf über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen eine umfassende Reform des kommunalen Haushaltsrechts ein­geleitet. Es ist das erklärte Ziel, die Kameralistik, d.h. die bisherige Methode den Haushalt mittels Einnahmen und Ausgaben zu planen, abzulösen und durch ein zeit­gemäßes, in der privaten Wirtschaft erprobtes und bewährtes Rechnungswesen zu ersetzen, nämlich die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen. Anrede, eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte hier nicht unerwähnt bleiben. Zum Jahresbeginn 2004 wurden Landeszuweisungen zur Kostenerstattung nach dem Aufnahmegesetz und die Jugendpauschale in das FAG übernommen. Verwal­tungsintensive Antrags- und Nachweisungsverfahren wurden durch pauschalierte Zuweisungsverfahren ersetzt. Dadurch verringert sich für alle Beteiligten der Ver­waltungsaufwand bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Finanzhoheit durch eine freiere Mittelverwendung. Diese Änderung hat sich bewährt und sollte Anlass geben, weitere Landeszuweisungen in das FAG zu überführen. Anrede, mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stär­kung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit ist auf der kommunalen Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Damit haben wir die kommunale Verwaltungs­kraft zu gestärkt und gleichzeitig die politische Eigenständigkeit der Gemeinden be­wahrt. Dieses Gesetz ist neben der Funktionalreform, der Zuweisung von weiteren Aufgaben auf die kommunale Ebene, ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt gewesen. Im Ergebnis wurde die Anzahl der hauptamtlich verwalteten kommunalen Einheiten auf der Gemeindeebene, also der leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden, von 215 auf 134 reduziert. Die Zahl der Verwaltungsgemein­schaften verringerte sich von 178 auf 95. Neben den 3 kreisfreien Städten bestehen nunmehr 36 hauptamtlich verwaltete Gemeinden. Als logischer Folgeschritt wurde die Kreisgebietsreform eingeleitet und mit dem ¿Ge­setz zur Kreisgebietsneuregelung¿ und den Gesetzen zur Bestimmung der Kreissitze im November und Dezember des letzten Jahres beschlossen. Wir haben nunmehr auf allen kommunalen Ebenen Verwaltungs- und Gebietsstruktu­ren geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, Einsparpotentiale zu eröffnen, die kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern und dabei effektiv für den Bürger tätig werden zu können, kurz: den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können. Anrede, eine der wesentlichen Aufgaben für die kommende Legislatur wird eine umfassende Aufgabenkritik und Deregulierung im kommunalen Bereich sein. Wir müssen alle Pflichtaufgaben im eigenen und insbesondere im übertragenen Wirkungskreis - ge­meinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden - einer kritischen Prüfung unterzie­hen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass nur mit einer deutlichen Aufgabenent­lastung den Kommunen wieder mehr Handlungsspielräume eröffnet werden können. Anrede, dem in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Konsultationsprinzip kommt an­gesichts der für die nächste Legislatur beabsichtigten Funktionalreform eine wesent­liche Bedeutung zu. Wir haben bereits gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte der Kommunalen Spitzenverbände und das Erste Funktionalreformgesetz wurde im Kon­sens und fairer Partnerschaft mit den Spitzenverbänden umgesetzt. Diese Partner­schaft gilt es in einem praktikablen und unbürokratischem Konsultationsverfahren weiterzuentwickeln. Ich bin sicher, dass uns dies gelingen wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.   Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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