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Magdeburg, den 22.02.2006

Justizminister Becker: Weniger Bürokratie für Vereine - Grundlegende Reform des Vereinsrechts angestrebt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/06 Magdeburg, den 22. Februar 2006 Justizminister Becker: Weniger Bürokratie für Vereine - Grundlegende Reform des Vereinsrechts angestrebt Magdeburg (MJ). Für eine Vereinfachung des Vereinsrechts hat sich heute Justizminister Curt Becker ausgesprochen. ¿Ehrenamtliches Engagement darf nicht durch staatliche Regelungen erschwert werden, die über das absolut notwendige Maß hinausgehen¿, sagte er. Notwendig sei ein einfaches Recht, vor allem aber Kosten verursachende Vorschriften seien eingehend zu prüfen, gegebenenfalls zu streichen. ¿Vereine sind eine tragende Säule der sozialen Struktur im Land, sie sind so gut es geht zu fördern.¿ Deshalb werde er bei einer grundlegenden Reform des Vereinsrechts, die durch einen Gesetzesvorschlag Baden-Württembergs angestoßen wurde, intensiv mitwirken. Der Gesetzesvorschlag sieht beispielsweise vor, einen Verein auch ohne Eintragung im Vereinsregister als rechtsfähig anzusehen und damit als juristische Person des Privatrechts anzuerkennen. ¿Das ist ein Schritt in die richtige Richtung¿, so der Minister und weiter: ¿Bei der Gelegenheit muss auch geprüft werden, ob künftig das bisher an Amtsgerichten geführte Vereinsregister überhaupt noch notwendig ist bzw. jedenfalls bei Idealvereinen ohne größeres Vermögen auf Formalien wie der Eintragung von Satzungsänderungen oder Vorstandswechseln verzichtet werden kann.¿ Vor allem die kleinen Vereine, wie Geflügelzüchter, Kulturförderer oder Gesangsgruppen sollten durch eine Reform des Vereinsrechts entlastet werden. Anträge zum Vereinsregister, noch dazu in der bislang vorgeschriebenen Form der notariellen Beglaubigung würden gerade dort häufig als zu bürokratisch empfunden und hätten mit dem eigentlichen Sinn und Zweck der Vereinsarbeit wenig zu tun, so Becker, der sich dabei auf zahlreiche Gespräche mit Vereinsvorständen bezog. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse deshalb noch gründlich diskutiert werden. Becker schlägt vor, an der Diskussion auch diejenigen zu beteiligen, die in der Praxis mit Vereinsarbeit zu tun haben. Zur Information: In den Vereinsregistern Sachsen-Anhalts sind derzeit über 17.300 Vereine eingetragen. Registriert werden der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an: Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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