Beanstandung des Quedlinburger Haushaltes Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung - kein Verständnis für Polemik
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 21/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 21/06 Halle, den 21. Februar 2006 Beanstandung des Quedlinburger Haushaltes Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung - kein Verständnis für Polemik Seitens des Quedlinburger Kreistages wurde dem Landesverwaltungsamt in der heutigen Regionalausgabe der Mitteldeutschen Zeitung im Zusammenhang mit der Haushaltsbeanstandung ¿Arroganz und Selbstherrlichkeit¿ vorgeworfen. Diese scharfen Worte, beziehen sich konkret auf die angeblich auf einen Tag beschränkte Fristsetzung für eine Stellungnahme für den Landkreis. Hier hat der Landrat die Kreistagsmitglieder nicht angemessen aufgeklärt. In Anbetracht kurzer Genehmigungszeiten war diese kurze Fristsetzung zwar schriftlich fixiert, ¿tatsächlich war sich vor Abgang des Schreibens telefonisch auf eine Fristverlängerung um 8 Tage verständigt und auch seitens des Landkreises in Anspruch genommen worden. Es ist ja nicht unüblich, von Landkreisen kritisiert zu werden, dennoch sind wir zutiefst verärgert über die Unterschlagung dieses Sachverhaltes. Natürlich haben wir Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Haushaltskonsolidierung angesichts der finanziellen Ausstattung der Landkreise, allerdings gelten diesbezüglich für alle Landkreise die gleichen gesetzlichen Parameter, der überwiegende Teil hat hier konstruktive Arbeit geleistet und nicht mit Polemik von den tatsächlichen problematischen Fakten abgelenkt.¿, reagierte der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes Peter Kuras auf die heutige Berichterstattung. Auf 8 Seiten wurden die Planung des Landkreises analysiert und die Gründe der Beanstandung ausführlich aufgelistet und erläutert: Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet alle Kommunen, einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden. Kann das nicht erreicht werden, was nicht automatisch Schuld der Kommune sein muss, ist in einem Konsolidierungskonzept genau festzulegen, mit welchen Maßnahmen der Ausgleich bis zu dem festgelegten Zeitpunkt (hier 2014) gelingen soll. Um ein realistisches Bild zu zeichnen, müssen natürlich auch die Prognosen - Einnahmen und Ausgaben betreffend - realistisch sein. Genau hier liegen die Versäumnisse des Landkreises. Das aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises führt entgegen der geäußerten Auffassung des Landkreises Quedlinburg auch im Jahr 2014 nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt. Nach Berechnungen des LVwA verbleibt auch dann noch ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von fast 10 Mio. Euro. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die der Landkreis nach dem Finanzausgleichsgesetz erhält, sind in dem Konzept des Landkreises zu hoch angesetzt. Hintergrund: Jährlich setzt das Innenministerium im so genannten Orientierungsdatenerlass die Prognosegrundlagen fest, die eine Höhe der Schlüsselzuweisungen, die ein Landkreis nach dem Finanzausgleichsgesetz erhält, definiert. Diese sind für alle Kommunen bindend. Eine willkürliche Erhöhung dieser Ansätze führt zu unrealistischen Einnahmekalkulationen in der Zukunft und verfälscht die tatsächliche Finanzsituation eines Landkreises (¿ ¿sich glücklich rechnen¿). Das Landesverwaltungsamt hat selbstverständlich seine Reaktionen auf die - im Gegensatz zu den meisten anderen Landkreisen - zu optimistischen Zukunftsprognosen des Landkreises mit dem Innenministerium abgestimmt. Gegen die Haushaltsverfügung hat der Landkreis Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wird derzeit im Landesverwaltungsamt bearbeitet. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
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