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Magdeburg, den 03.03.2006

Justizminister Becker: Zweite Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/06 Magdeburg, den 3. März 2006 Justizminister Becker: Zweite Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl Magdeburg (MJ). Alle Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt haben künftig die Chance, ihre Examensnoten in einem zweiten Prüfungsversuch zu verbessern. Über entsprechende Änderungen in der Prüfungsordnung informierte heute Justizminister Curt Becker in Magdeburg. Studierende, die ihre erste juristische Prüfung ablegen, können wie bisher spätestens nach dem achten Fachsemester einen so genannten Freiversuch nutzen. Wenn sie diese Prüfung bestehen, mit ihrer Note aber nicht zufrieden sind, können sie diese in einer weiteren Prüfung verbessern. Neu ist, dass auch diejenigen, die ohne Freiversuch die künftige staatliche Pflichtfachprüfung bestehen werden, eine zweite Chance zur Verbesserung ihrer Ergebnisse erhalten. Bisher war das nicht möglich. Gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 300 Euro können Klausuren und mündliche Prüfungen ein weiteres Mal absolviert werden. Auch für Rechtsreferendare, die seit Oktober 2003 in den Vorbereitungsdienst des Landes eingestellt wurden und ihre zweite Staatsprüfung bestanden haben, wird künftig die Chance eingeräumt, die Prüfungsergebnisse zu optimieren. Gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr von 400 Euro kann man ein zweites Mal an den Start gehen. Bisher gab es diese Möglichkeit nicht. ¿Für alle, die schnell und intensiv studieren, bleibt es also bei zwei gebührenfreien Versuchen, denn zügiges Lernen muss belohnt werden¿, sagte  Justizminister Becker. Angesichts eines Arbeitsmarktes, auf dem gute Ergebnisse bei den Juristen ausschlaggebend sind, werde nun auch Studierenden mit höherer Semesteranzahl eine Verbesserungschance geboten. ¿Diese neue Regelung stärkt die Attraktivität des Bildungsstandortes Sachsen-Anhalt und fördert die Chancengleichheit¿, so Becker. ¿Wir erwarten dadurch nicht nur einen Zuwachs an Studierenden an der Juristischen Fakultät in Halle, sondern auch, dass mehr Referendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Land absolvieren.¿ Sachsen-Anhalt ist erst das zweite Bundesland, das diesen neuen Spielraum für die Studierenden der Rechtswissenschaften schafft. Die Änderung der Prüfungsordnung wird in den kommenden Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Zur Information : Derzeit gibt es über 1.100 Studierende der Rechtswissenschaften, die an der Martin-Luther-Universität Halle lernen. Im vergangenen Jahr absolvierten 176 Studierende die erste juristische Staatsprüfung, davon 106 mit Erfolg. Nur 38 von ihnen nutzten dabei den Freiversuch nach dem achten Fachsemester und haben nach dem bisherigen Recht die Möglichkeit der Notenverbesserung. Künftig würden alle 106 Studierenden diese Chance haben. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an: Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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