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Magdeburg, den 06.03.2006

Landtagswahl am 26. März 2006 Anträge auf Zulassung zur Briefwahl

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 006/06 Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 006/06 Magdeburg, den 28. Februar 2006 Landtagswahl am 26. März 2006 Anträge auf Zulassung zur Briefwahl Im Land Sachsen-Anhalt ist es ein guter demokratischer Brauch, dass die Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich abgeben. Der Landeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten Ausnahmefällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen Ausnahmen zählt nach dem Landeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein wahlberechtigter Bürger am Wahltag, d.h. am 26. März  2006, aus wichtigem Grund, beispielsweise wegen einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Auch aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichem Gebrechen ist die Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 24. März 2006, 18 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Achtung: Den Antrag auf Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei seiner zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde freigemacht übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die Briefwahl (Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter Wahlbriefumschlag und Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder an die im Antrag angegebene Adresse übersenden kann. Impressum: Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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