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Magdeburg, den 06.03.2006

Landtagswahl am 26. März 2006 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Magdeburg, den 28. Februar 2006 Landtagswahl am 26. März 2006 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bei der Landtagswahl am 26. März 2006 kann grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 19. Februar 2006 bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeinde spätestens bis zum 5. März 2006 eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 26. März 2006 ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeinden fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 6. bis zum 11. März 2006 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 5. März 2006 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit der zuständigen Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Impressum: Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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