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Hansestadt Stendal, den 13.03.2006

(StA SDL) Leichenfund in Neuendorf am Damm

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/06 Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/06 Stendal, den 13. März 2006 (StA SDL) Leichenfund in Neuendorf am Damm Am Samstag, den 11.03.2006, fand ein seit Oktober 2005 von seiner Ehefrau getrennt lebender Mann auf dem Dachboden des von seiner Frau bewohnten Einfamilienhauses in einem Pappkarton, der mit Tupperware gefüllt war, mit Klebeband umwickelte Plastikfolie. Beim Versuch, die Folie aufzuschneiden, entwich ein unangenehmer Geruch. Er verließ zunächst den Dachboden und sprach seine in den unteren Räumen befindliche Frau auf diesen Geruch an. Diese begab sich daraufhin auf den Dachboden und kam mit einer Tasche wieder herunter, verließ das Haus und warf die Tasche in die Mülltonne. Der Ehemann lud gemeinsam mit einem Bekannten die Mülltonne in das Fahrzeug des Bekannten. Sie fuhren zu dessen Grundstück, öffneten die Tasche und die Plastikfolie und fanden die stark verwesten menschlichen Rest. Die Ehefrau war beiden gefolgt und sah ebenfalls, was sich in der Folie befand. Sie lief zu ihrem Fahrzeug und fuhr davon. Die 1969 geborene Ines S. konnte kurze Zeit später in Seethen (Altmarkkreis Salzwedel) festgenommen werden. Sodann wurde das Grundstück durch die Polizei durchsucht und es wurden auf dem Dachboden zwei weitere Leichen gefunden. Die drei Leichen sind noch am 11.03.2006 obduziert worden. Es konnte festgestellt werden, dass es sich jeweils um Neugeborene handelt, die stark verwest waren. Bei einem Kind war die Verwesung so weit fortgeschritten, dass das Geschlecht nicht mehr festgestellt werden konnte. Auch die Todesursache konnte bislang nicht bestimmt werden. Die Eheleute, die sich seit 1999 kennen, lebten seit Sommer 2001 in dem Einfamilienhaus in Neuendorf am Damm. Gegen den Ehemann besteht kein Tatverdacht. Er hat in seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass ihm weitere Schwangerschaften seiner Ehefrau, außer der, aus der das 2004 geborene gemeinsame Kind hervorgegangen ist, nicht bekannt geworden sind. Demnach ¿ und aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustands ¿ ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht ausgeschlossen, dass die Kinder bereits vor dem Einzug in das Einfamilienhaus geboren wurden. Die Postangestellte wurde wegen des Verdachts des Totschlags vorläufig festgenommen. Bei dem Versuch einer polizeilichen Vernehmung stellte sich heraus, dass die Beschuldigte geistig verwirrt war. Sie war nicht in der Lage, Angaben zum Geburtszeitpunkt, zur Frage, wie und wo die Kinder geboren sind oder auch nur zum Geschlecht der Neugeborenen zu machen. Weil der Verdacht einer erheblichen psychischen Störung bestand, wurde die Beschuldigte am 11.03.2006 stationär im Landeskrankenhaus Uchtspringe untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat die vorläufige Unterbringung der Beschuldigten wegen des Verdachts des Totschlags in 3 Fällen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beantragt. Die Unterbringung ist am Abend des 12.03.2006 angeordnet worden. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Stendal zurzeit nicht. Wilkmann Leitende Oberstaatsanwältin Impressum: Staatsanwaltschaft Stendal Pressestelle Gardelegener Straße 120 E 39576 Stendal Tel: (03931) 58-4340 Fax: (03931) 58-4444 Mail: pressestelle@sta-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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