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Magdeburg, den 20.03.2006

Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 168/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 168/06 Magdeburg, den 20. März 2006 Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und die Vertreter des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden sowie der Einzelgemeinden haben heute im Magdeburger Palais am Fürstenwall den neu ausgehandelten Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Bereits am 14. März 2006 hatte das Kabinett der Unterzeichnung samt Schlussprotokoll und der damit verbundenen Aufhebung des Vertrages vom 23. März 1994 zugestimmt. Ministerpräsident Böhmer zeigte sich erfreut über das Zustandekommen des neuen Vertrages und betonte, dass damit für alle Beteiligten bessere und klarere Rahmenbedingungen geschaffen worden seien. Durch das geänderte Verteilungsverfahren der Landesmittel und die höhere Transparenz der Mittelverwendung werde das Vertrauen der Gemeindemitglieder in ihre jeweiligen Organe gestärkt. Das Land werde auch künftig dafür Sorge tragen, die Vielfalt und Tradition jüdischen Lebens zu unterstützen. Als zuständiger Ressortminister dankte im Vorfeld der Unterzeichnung Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz dem Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und kommissarischen Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Stephan J. Kramer, sowie allen im Landtag vertretenen Fraktionen für die aufgeschlossene Begleitung der Verhandlungen. Staatssekretär Winfried Willems habe auf Landesseite die Verhandlungen ¿mit Nachdruck und zugleich mit Fingerspitzengefühl¿ zum Erfolg geführt. ¿Heute ist ein guter Tag für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt¿, so Olbertz. Stephan J. Kramer sagte nach der Unterzeichnung: "Der neue Vertrag ist beispielgebend für andere Bundesländer." Die wesentlichen Regelungen des neuen Staatsvertrages beziehen sich vor allem auf die Zweckbindung der Landesmittel (jährlich 1,045 Mio. ¿), die Beteiligung neu entstehender Gemeinden am Landeszuschuss sowie auf die jährliche Rechungsprüfung. Wesentliche Regelungspunkte sind im Schlussprotokoll verankert: · Der Landesverband und derzeit anspruchsberechtigte Einzelgemeinden werden konkret benannt. · Neu entstehende Gemeinden haben Anspruch auf Beteiligung am Landeszuschuss, wenn sie fünf Jahre bestehen, eine ordnungsgemäße Satzung haben, ein lebendiges religiöses Gemeindeleben entfalten und Mitglied des Landesverbandes sind oder durch die Deutsche Rabbinerkonferenz anerkannt wurden. · 10% des Landeszuschusses erhält der Landesverband, einen 5%igen Sockelbetrag erhält jede Gemeinde. Die verbleibenden Mittel werden nach Pro-Kopf-Berechnung unter den Gemeinden aufgeteilt. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Mitgliederlisten durch den Generalsekretär des Zentral­rates der Juden in Deutschland. · Die Überprüfung der Mittelverwendung wird durch eine unabhängige Prüfeinrichtung vorgenommen, die auch der Landesrechnungshof sein kann. Die künftige Beteiligung der Synagogengemeinde zu Halle e. V. am Landeszuschuss ist durch die Verteilungsregelung abgesichert. Der neue Staatsvertrag wurde auf fünf Jahre abgeschlossen und kann danach regelmäßig verlängert werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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