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Magdeburg, den 21.03.2006

Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen geplant

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 171/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 171/06 Magdeburg, den 21. März 2006 Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen geplant Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegten Entwurf eines Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen zugestimmt. Der Vertrag, den die Länder und der Bund schließen, regelt das Verfahren der Hochschulzulassung für Studiengänge, die an den Hochschulen der Bundesrepublik Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) unterliegen. Der Abschluss eines neuen Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil durch das 7. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (7. HRGÄndG) vom 28. August 2004 der Hochschulzugang in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich neu geregelt wurde. Wie Olbertz erläuterte, betreffen die Änderungen in erster Linie die Festlegung der Auswahlquoten. Die Quote für die Auswahl durch die Hochschulen ist von 24% auf 60 % angehoben worden. Dabei haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben der Qualifikation weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen. Olbertz: ¿Diese Neuregelungen stärken das Auswahlrecht der Hochschulen und schaffen für die bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber breitere Möglichkeiten, die gewünschte Hochschule direkt auszuwählen.¿ Nur noch 20 Prozent statt bisher 51 Prozent der Studienplätze werden durch die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) deutschlandweit an die ¿Abiturbesten¿ vergeben. Die Wartezeitquote verringert sich von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent. Diese Regelung berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach welcher jedem Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, unabhängig von seiner schulischen Leistung einen Studienplatz zu erhalten. Der neue Staatsvertrag enthält daneben einige Änderungen und Regelungen, die nicht auf die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes zurückgehen. Damit soll die Überführung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine andere Rechtsform vorbereitet werden. Aus diesem Grund ist die Kündigungsfrist für den Staatsvertrag von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt worden. Darüber hinaus räumt der Vertrag den Ländern und damit den Hochschulen Spielräume bei der Kapazitätsermittlung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ein, die zur Umsetzung der Anforderungen der Studienreform nach dem Bologna-Prozess zwingend erforderlich sind. Laut Olbertz gibt es gute Gründe für Sachsen-Anhalt, dem Abschluss des neuen Staats­vertrages zuzustimmen. ¿Unser Land ist gut beraten, wenn es seine Vergabepraxis von Studienplätzen in enger Abstimmung mit den übrigen Ländern entwickelt und dafür eine gemeinsame Grundlage schafft. Dadurch wird das neue Verfahren verlässlich und übersichtlich, gerade für Studieninteressenten aus Sachsen-Anhalt. Vor allem aber gibt es den Hochschulen selbst einen wesentlich größeren Entscheidungsspielraum bei der Auswahl ihrer Studierenden.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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