Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/06 Magdeburg, den 21. März 2006 Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt In der heutigen Kabinettssitzung hat Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz einen Bericht über den Stand der Qualitätsdiskussion an den Schulen Sachsen-Anhalts vorgelegt. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der ab dem 1. August 2005 geltenden Fassung schreibt fest, dass ¿die Schulen und Schulbehörden zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit verpflichtet¿ sind. Diese erstreckt sich auch auf die regelmäßige interne und externe Bewertung der Prozesse und Ergebnisse schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Olbertz: ¿Die Notwendigkeit zur Feststellung und Bewertung der Qualität der schulischen Arbeit besteht umso mehr, seit in Sachsen-Anhalt die Schulen schrittweise mehr Eigenverantwortung wahrnehmen. Deshalb muss der Staat durch geeignete Verfahren sichern, dass die Qualitätsorientierung ebenso wie die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse für alle Schülerinnen und Schüler in unserem Land gewährleistet bleiben. Wichtig ist dabei vor allem die Einbeziehung der Schulen selbst, der Kollegien, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.¿ Mit der bereits im Januar 2004 erfolgten Einrichtung eines Referates ¿Evaluation, Schulinspektion¿ in der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes sind hierfür wesentliche organisatorische Voraussetzungen geschaffen worden. In enger Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium wurde eine inhaltliche Konzeption erarbeitet, in der die grundsätzlichen Verfahren, Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements an Schulen in Sachsen-Anhalt beschrieben werden. Anliegen von Evaluationen ist es, nach klar formulierten Kriterien mittels erprobter Untersuchungsinstrumente regelmäßig zu erfassen, was in den Schulen geschieht und welche Ergebnisse erreicht werden. Wesentliche Perspektiven sind dabei die Unterrichtsqualität, die Formen individueller Förderung, Maßnahmen gegen das Zurückbleiben ebenso wie die Begabungsförderung, das Schulklima, Inhalte und Formen der Schulprogrammarbeit, die Elternkooperation, außerunterrichtliche Angebote sowie die Beziehungen der Schule zu ihrer Umgebung. Entsprechende Bestandsaufnahmen finden in den Formen landesweiter schriftlicher Erhebungen und Schulinspektionen statt. Im Schuljahr 2004/05 wurden die entsprechenden Verfahren erprobt. Im Schuljahr 2005/06 finden sie an insgesamt rd. 200 Schulen verschiedener Schulformen erstmals Anwendung. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen gingen in die bis Jahresende 2005 vorgenommene Überarbeitung der Methoden und Instrumente ein. Während der Erprobung der Verfahren wurde deutlich, dass die Schulen einen Bedarf und vor allem Interesse an fundierten Rückmeldungen über die Prozesse und Ergebnisse ihrer Arbeit haben. ¿Die dem Kabinett vorgelegte Darstellung zu den Formen der Qualitätssicherung macht deutlich, dass in Sachsen-Anhalt neben organisatorischen nunmehr vor allem inhaltliche Voraussetzungen für regelmäßige Evaluationen entwickelt wurden. Damit sind zugleich die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass die oberste Schulbehörde künftig in jeder Legislaturperiode einen Bildungsbericht veröffentlichen wird¿, so der Minister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de