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Magdeburg, den 23.03.2006

Sozialminister Kley übergibt erstes Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv das eigene Leben zu gestalten

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 062/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 062/06 Magdeburg, den 23. März 2006 Sozialminister Kley übergibt erstes Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv das eigene Leben zu gestalten Halle (Saale). Sozialminister Gerry Kley hat am Donnerstag in der Sozialagentur in Halle den ersten Bescheid für ein Persönliches Budget in Sachsen-Anhalt an Herrn Robert Schneider und dessen Eltern als Betreuer aus Kabelsketal im Saalkreis übergeben. Der 27-Jährige ist der erste Behinderte in Sachsen-Anhalt, der künftig ein monatliches Budget von der Sozialagentur erhält und sich damit die erforderlichen Dienstleistungen wie Hilfen beim Wohnen, Haushaltshilfe, Arbeitsassistenz, Fahrdienste und Rehabilitationssport selbst organisieren und finanzieren kann. Sozialminister Gerry Kley sagte bei der Übergabe des Bescheids: ¿Behinderte Menschen haben ein Recht darauf, selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Was sie dafür benötigen, wissen die Betroffenen oftmals selbst am besten. Der Betroffene wird zum Kunden, der Leistungen auf dem Markt aussuchen und wählen kann! Jeder und jede Behinderte sollten deshalb prüfen, ob das Persönliche Budget für sie ein lohnendes Angebot ist, um selbstbestimmter und aktiver das eigene Leben zu gestalten.¿ Das ¿Trägerübergreifende Persönliche Budget¿ stärkt die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung behinderter Menschen. Behinderte, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger (Kranken-, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, gesetzliche Rentenversicherung) haben, können einen Antrag auf ein persönliches Budget stellen. Das heißt, die bisherige Sachleistung wird durch einen monatlichen Geldbetrag ersetzt. Die Höhe des Budgets hängt von der Art der Behinderung und vom individuellen Hilfebedarf ab. Der Betroffene kann sich dann mit diesem Budget notwendige Hilfen selbst organisieren und finanzieren. Das heißt, er wird zum Kunden, der selbst entscheidet, wo er welche Leistungen (Haushaltshilfe, Hilfen beim Wohnen, Häusliche Pflege, behinderungsbedingte Fahrkosten, Arbeitsassistenz) bezieht. ¿Trägerübergreifend¿ bedeutet dabei, dass behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger haben, das Persönliche Budget aus einer Hand erhalten. Die Höhe des Budgets liegt in Sachsen-Anhalt für behinderte Menschen, die zuhause wohnen, zwischen 271 Euro und 816 Euro im Monat. Anträge für ein Persönliches Budget können bei den gemeinsamen Servicestellen der Sozialleistungsträger und bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden. Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Bundesmodellprojekt zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget, in dem Erfahrungen gesammelt und für die weitere Arbeit ausgewertet werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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