Justizminister Becker: Besserer Schutz für Kinder durch schnellere Verfahrenswege
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 032/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 032/06 Magdeburg, den 27. März 2006 Justizminister Becker: Besserer Schutz für Kinder durch schnellere Verfahrenswege Magdeburg (MJ). ¿Jedes Kind, das von seinen Eltern vernachlässigt wird oder gar deswegen stirbt, ist ein Alarmsignal. Wir müssen die Gesetze deshalb weiterentwickeln, um die schwächsten Glieder in der Gesellschaft wirksamer als bisher zu schützen¿, sagte heute Justizminister Curt Becker. Deshalb wird Becker intensiv am Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen mitwirken. Ein vorliegender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll ergänzt und modifiziert werden. ¿Ein wichtiger Aspekt ist die Beschleunigung der Verfahren rund um Rechtsfragen, die den Schutz der Kinder betreffen¿, so der Justizminister. Der vorliegende Entwurf sieht zwar eine schnellere Bearbeitung der Hauptsacheverfahren vor, geht aber aus Beckers Sicht nicht weit genug. Gerade in Eilverfahren, den so genannten einstweiligen Anordnungen, durch die akute Gefahr für das Kind abgewendet werden kann, müsse sicher gestellt werden, dass umgehend gehandelt wird. ¿Deshalb sollten im Gesetz konkrete Fristen festgeschrieben werden¿, so der Justizminister. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung sollte spätestens eine Woche nach Eingang des Antrages vom Gericht entschieden werden. ¿Wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes besteht, halte ich es für richtig, dass künftig bis zum Ablauf des folgenden Tages eine Entscheidung fällt.¿ Grundsätzlich müsse nachdrücklicher als bisher geprüft werden, ob einstweilige Anordnungen ergehen müssen, um Kinder zu schützen und sie beispielsweise aus ihrem Lebensumfeld zu nehmen. Zwingend erforderlich sei zudem, dass sich der Familienrichter im Vorfeld seiner Entscheidung immer einen persönlichen Eindruck von dem Kind und von dessen Lebensumfeld verschaffe. ¿Der eigene Blick auf das Kind und die Verhältnisse, in denen es aufwächst, ist eine wichtige Erkenntnisquelle, die durch kein noch so gründliches Aktenstudium zu ersetzen ist¿, erklärt der Minister. In einem ersten Schreiben an die Justizministerinnen und Justizminister als auch an die Bundesjustizministerin hat Justizminister Becker seine Vorschläge in der Diskussion um die Reform des Gesetzes eingebracht. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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