Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06 Magdeburg, den 28. März 2006 Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht Ein staatliches Monopol für Sportwetten sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so Innenminister Klaus Jeziorsky heute in Magdeburg, mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei. Die Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen habe der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft zu dienen; eine Abschöpfung von Mitteln sei nur als Weg zur Suchtbekämpfung und als Konsequenz aus einem öffentlichen Monopolsystem gerechtfertigt, nicht dagegen als selbständiges Ziel. Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenrecht sei das Vorgehen des Innenministeriums gegen illegales Glücksspiel eindeutig bestätigt worden, so der Innenminister. Ausdrücklich habe das Gericht darauf hingewiesen, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom jeweiligen Land bzw. der Landesgesellschaft veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und unterbunden werden können. Bestätigt sei damit auch das Vorgehen des Landes gegen illegale Internetangebote, die sich auf sogenannte ¿DDR-Erlaubnisse¿ oder Erlaubnisse anderer Staaten berufen. Die sich aus der Begründung des Urteils ergebenden Anforderungen an die tatsächliche Ausgestaltung von erlaubten Wettangeboten werden im Hinblick auf erforderliche Gesetzesänderungen sorgfältig zu prüfen sein. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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