Pocket Bikes ? Kleinstkrafträder im öffentlichen Straßenverkehr
HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06 HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06 Magdeburg, den 5. April 2006 Pocket Bikes ¿ Kleinstkrafträder im öffentlichen Straßenverkehr In der zurückliegenden Zeit wurden vermehrt so genannte Pocket Bikes im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen. Die Fahrzeuge werden vorwiegend bei Fahrrad- und Motorradhändlern angeboten. Pocket Bikes sind Kleinstkrafträder mit Verbrennungsmotoren. Die Bikes verfügen teilweise nicht über Beleuchtungseinrichtungen. Auch Stopplicht, Tachometer, Spiegel und Fahrzeugidentifizierungsnummer sucht man meist vergebens. Oft fehlen Hinweise zu dem Hersteller des Kleinstkraftrades. Die Höchstgeschwindigkeit, die diese Fahrzeuge erreichen können, beträgt nicht selten 50km/h und mehr. Pocket Bikes sind Kraftfahrzeuge und unterliegen daher auch den für Kraftfahrzeuge geltenden Bestimmungen. Sie dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis dafür vorliegt. Bei der Mehrzahl dieser Fahrzeuge ist das nicht der Fall. Wenn ein Fahrzeug dieser Bauart eine gültige Betriebserlaubnis besitzt, ist es zulassungspflichtig nach § 18 Abs. 1 StVZO, sofern es schneller als 6 km/h fährt. Weiterhin muss dieses Fahrzeug eine EG ¿ Typenzulassung nach §18 Abs. 2 StVZO ( Mofa, Versicherungskennzeichen ) besitzen. Wer als Fahrzeugführer ein solches Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, bedarf einer Erlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz. ( Führerscheinklassen M, A, A1). Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, wird die Verletzung folgender Straftatbestände geprüft: Verstoß gegen die Zulassungspflicht gem. § 1 (1) i. V. m. § 18 StVZO Verstoß gegen die Fahrerlaubnispflicht gem. § 2 (1) i. V. m. §1 (1) und § 4 FeV Verstoß gegen die Steuerpflicht gem. § 1 (1) Kraftfahrzeugsteuergesetz Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Verstöße gegen die genannten Bestimmungen werden geahndet und sind bei gewissenhafter Prüfung vermeidbar. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte sich jeder vor dem Kauf eines Pocket Bike genau beraten lassen. Impressum: Polizeidirektion Halberstadt Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590 - 208 Fax: 09341/ 590 - 260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de
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