Schweinehalter zu erhöhter Vorsicht aufgerufen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 073/06 Magdeburg, den 11. April 2006 Schweinehalter zu erhöhter Vorsicht aufgerufen Vor dem Hintergrund der Schweinepest-Fälle in Nordrhein-Westfalen hat das Landwirtschaftsministerium alle Schweinehalter in Sachsen-Anhalt zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht aufgerufen. Das Ministerium verweist auf die permanente Pflicht für alle Schweinehalter zu strikter Wahrung der hygienischen Standards. Auch sind Verdachtsfälle im Rahmen eines Frühwarnsystems schnellstmöglich zu identifizieren und dann anzuzeigen. Seit Anfang März gab es in Nordrhein-Westfalen sechs Schweinepestausbrüche. Tierbestände wurden getötet, Sperr- und Beobachtungszonen eingerichtet. Laut aktueller Erkenntnisse gab es keine Lieferbeziehungen zwischen Betrieben im Seuchengebiet und Schweinehaltungen in Sachsen-Anhalt. Den letzten Schweinepestfall in Sachsen-Anhalt gab es vor acht Jahren. Laut Viehzählung von November 2005 beträgt der Schweinebestand in Sachsen-Anhalt rund 915.000 Tiere. Das ist in etwa die Größenordnung von 1991. Danach waren die Zahlen teils deutlich eingebrochen. Hinweis: Schweinepest ist eine unheilbare ansteckende Virus-Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Auf Menschen ist Schweinepest nicht übertragbar. Mit Schweinepest infizierte Tiere verweigern zunächst das Futter, sie wirken träge. Dann bekommen sie Verdauungs- und Darmstörungen. Hinzu kommen Fieber sowie flächenhafte Rötungen oder Blutungen auf der Haut. Typisch für Schweinepest sind blaue Ohren. Das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seinem Internetauftritt ( https://www.bmelv.de ) unter der Frage "Was müssen Landwirte und Jäger beachten?" Hinweise zur Vorbeugung vor Schweinepest und zum Umgang mit der Tierseuche veröffentlicht. Darin heißt es u. a.: Bereits den Verdacht auf Schweinepest dem Veterinäramt unverzüglich anzeigen! Sofort den Tierarzt hinzuziehen. Jeder verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung des Virus um ein Vielfaches. Tiere nur aus wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen. Tiertransporte auf ein Minimum beschränken. Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren. Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen nicht auf den Hof fahren. Küchenabfälle nicht an Schweine verfüttern! Ausnahme: Die Abfälle werden vorschriftsmäßig in amtstierärztlich kontrollierten Erhitzungsanlagen so erhitzt, dass das Virus zuverlässig abgetötet wird. Auch eigene Küchenabfälle, sofern entsprechende Einrichtungen fehlen, nicht verfüttern. Betriebsfremden Personen den Zutritt verwehren! Bei Bedarf Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen, die nach dem Ablegen zu verbrennen ist. Alternativ kann auch betriebseigene Schutzkleidung verwendet werden. Die allgemeine Hygiene ist im Betrieb zu verbessern. Sauberkeit in allen Bereichen. Desinfektionswannen und -matten in allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen. Ständig saubere Arbeits- und Schutzkleidung. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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