Verfahren gegen fünf Stadtwerke abgeschlossen Landeskartellbehörde setzt Verzicht auf Gaspreiserhöhungen durch
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 052/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 052/06 Magdeburg, den 12. April 2006 Verfahren gegen fünf Stadtwerke abgeschlossen Landeskartellbehörde setzt Verzicht auf Gaspreiserhöhungen durch Bei den von der Landeskartellbehörde eingeleiteten Kartellverfahren gegen sachsen-anhaltische Gasanbieter wegen hoher Gaspreise konnten jetzt fünf der insgesamt sechs Verfahren abgeschlossen werden. Im Rahmen der Anhörungen haben die Köthen Energie, die Stadtwerke Weißenfels, die Stadtwerke Burg, die Städtischen Werke Lutherstadt Wittenberg und die Technischen Werke Naumburg Verpflichtungserklärungen über preisdämpfende Maßnahmen abgegeben und erklärt, dass sie auf eine Weitergabe von Erhöhungen der Gasbezugspreise und damit auf Gaspreiserhöhungen zum 1. April 2006 und 1. Juli 2006 verzichten. Mit den Stadtwerken Zeitz wird weiter verhandelt. Die genannten Stadtwerke haben zudem angeboten, ihre Versorgungsnetze für die Belieferung der Endkunden durch andere Versorger im Wege des Beistellungsverfahrens sofort freizugeben. Damit die Kunden dies in Anspruch nehmen können, wird ihnen ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, d.h. sie können bereits zum 1. Mai 2006 ihrem bisherigen Versorger kündigen. Als Alternative zu den auf dem Markt befindliche Anbietern haben bereits die Unternehmen Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland iG Interesse angemeldet, Kunden von anderen Gasanbietern zu beliefern. Sie versprechen, dass sie mit ihren Angeboten der finanziellen Mehrbelastung der Haushalte entgegen wirken werden. Dazu erwartet das Wirtschaftsministerium in den nächsten Tagen nähere Informationen. Wirtschaftminister Dr. Horst Rehberger sagte: ¿Es war uns besonders wichtig, Prozesse in Gang zu setzen, die zu mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt und damit zu Preisdämpfungen für die Kunden führen werden.¿ Aufgrund der Verpflichtungserklärungen der fünf Stadtwerke stellt die Landeskartellbehörde die Verfahren gegen sie ein. Im Verfahren gegen die Stadtwerke Zeitz betrachtet die Behörde die abgegebene Verpflichtungserklärung als noch nicht ausreichend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gaspreise dieses Anbieters eine Spitzenstellung einnehmen, wird das Kartellverfahren gegen die Stadtwerke Zeitz fortgesetzt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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