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Halle (Saale), den 18.04.2006

Informationsveranstaltung: Rente und politische Verfolgung in der DDR

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 50/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 50/06 Halle (Saale), den 18. April 2006 Informationsveranstaltung: Rente und politische Verfolgung in der DDR In der ehemaligen DDR gab es ca. 160.000 Bürger, bei denen zu DDR-Zeiten unzulässigerweise in den Beruf eingegriffen wurde. Solch ein Eingriff wirkt sich auch heute noch häufig negativ auf die Rente aus, da bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur die versicherten Arbeitsverdienste berücksichtigt werden. Um einen solchen, durch Verfolgungsmaßnahmen entstandenen rentenrechtlichen Nachteil ausgleichen zu können, bedarf es zunächst der Feststellung einer politisch bedingten Verfolgung. Eine solche liegt in der Regel vor, wenn · politische Haft- und Gewahrsamszeiten verhängt wurden, · Maßnahmen, die der Verfolgung dienten (z.B. Kündigung wegen eines gestellten Ausreiseantrages oder einer erzwungenen Selbstkündigung bzw. bei betrieblicher Herabstufung), erfolgten oder · der Betroffene an der Ausübung des erlernten oder durch Beginn einer Berufsausbildung nachweisbar angestrebten Berufs gehindert wurde. Ob eine Verfolgungsmaßnahme vorliegt, entscheidet die Rehabilitierungsbehörde. Für Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Liegt von dort eine positive Entscheidung vor, kann bei den Rentenversicherungsträgern (auf Antrag) festgestellt werden, ob sich der erlittene Eingriff auf die Höhe der Rente auswirkt und ein sogenannter Nachteilsausgleich durchgeführt werden kann. Dabei werden für die Dauer der Verfolgung im Rahmen von Vergleichsberechnungen fiktive Arbeitsverdienste berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zunächst um Durchschnittsverdienste, die die Betroffenen in der gleichen Berufstellung und im selben Wirtschaftsbereich ohne Verfolgung erzielt hätten. In weiteren Vergleichsberechnungen werden die vor der Verfolgung erzielten Arbeitsverdienste ermittelt und unter Berücksichtigung der Lohnsteigerung für Zeiten der Verfolgung berücksichtigt. Die sich danach ergebende günstigste Rente wird sodann gezahlt. Bislang haben von den potenziell 160.000 Betroffenen nur ca. 100.000 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ¿ als Rehabilitierungsbehörde ¿ und die Deutsche Rentenversicherung Bund bieten deshalb zu Fragen der Rehabilitierung und den sich daraus ergebenden rentenrechtlichen Konsequenzen in Magdeburg und Halle Informationsveranstaltungen an: · am 24. April 2005 um 16.30 Uhr in den Räumen der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Halle, Leipziger Straße 91 ( Anmeldung unter (0345) 2925-0) sowie · am 25. April 2006 um 16.30 Uhr in den Räumen der Deutschen Rentenversicherung in Magdeburg, Maxim-Gorki-Straße 14 ( Anmeldung unter (0391) 7399-0). Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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