Muldetalhang bei Rösa jetzt Naturschutzgebiet
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 52/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 52/06 Halle, den 19. April 2006 Muldetalhang bei Rösa jetzt Naturschutzgebiet Am 27. März 2006 unterzeichnete der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach, die Verordnung zum 65 Hektar großen Naturschutzgebiet (NSG) ¿Muldetalhang Rösa¿ im Landkreis Bitterfeld. Es ist bereits das achte Naturschutzgebiet in diesem Landkreis. Wegen seiner überaus reichhaltigen Naturausstattung wurde das NSG von der BRD auch an die Europäische Union als Bestandteil des FFH-Gebietes ¿Muldeaue oberhalb Pouch¿ gemeldet und mittlerweile durch die EU-Kommission bestätigt. Die Waldbestände in dem Areal bestehen zum großen Teil aus naturnahen Mischwäldern mit einem hohen Anteil von Alt- und Totholz, das wiederum als Lebensraum seltener Fledermäuse und Käfer dient. So sind von den 76 nachgewiesenen Käferarten 46 direkt oder indirekt auf Holz angewiesen, darunter auch der allseits bekannte Hirschkäfer. Die zahlreich vorkommenden Rieselquellen des Talhangs werden von Erlen-Eschen-Wäldern begleitet, die sogar zu den prioritär zu schützenden natürlichen Lebensraumtypen (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) der Europäischen Union gehören. Für diese Lebensräume setzt die EU besonders hohe Schutzmaßstäbe an. Der Rahmen des Ausweisungsverfahrens wurden die vorgesehenen Festlegungen allen Beteiligten vorgestellt und diskutiert. Dabei konnten die geäußerten Befürchtungen ausgeräumt werden, die NSG-Verordnung führe zu Beeinträchtigungen im Bereich der Bundesstraße B 183 bzw. bei der Erfüllung der hoheitlichen Pflichten zum Hochwasserschutz. Die bisherigen Nutzungen im Gebiet, wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und das Angeln wurden dem Schutzweck angepasst und sind dementsprechend weiterhin möglich. Hintergrund Der überwiegende Teil der Muldetalhänge bei Rösa wurde bereits durch das damalige Regierungspräsidium Dessau durch Verordnung vom 14. Oktober 1992 als NSG unter dem Gebietsnamen ¿Steilhang des Muldetales¿ einstweilig sichergestellt. Diese einstweilige Sicherstellung wurde durch Nachtragsverordnung vom 29. September 1995 verlängert, die am 2. November 1995 in Kraft trat und bis zum 1. November 1997 befristet war. Das Verfahren zur endgültigen Ausweisung wurde 1997 vom Regierungspräsidium Dessau eingeleitet. Zwischenzeitlich war das Gebiet aufgrund der vorkommenden Lebensräume und Arten als ¿Besonderes Schutzgebiet gemäß Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie¿ der Europäischen Union zu melden. Damit entstand auch die Verpflichtung, dieses FFH-Gebiet in einen endgültigen nationalen Schutzstatus zu überführen. Dieses Verfahren zur endgültigen Ausweisung des Naturschutzgebietes gelangte jetzt zum Abschluss. Der Landkreis Bitterfeld verfügt jetzt mit den Naturschutzgebieten Möster Birken, Schlauch Burgkemmnitz, Steinhorste, Taubequellen, Tiefkippe Schlaitz, Vogtei, Untere Mulde sowie Muldetalhang Rösa über acht ausgewiesene Naturschutzgebiete. Im Ergebnis einer noch vom RP Dessau in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Erhebung zur besondere Schutzwürdigkeit des Muldetalhangs bei Rösa wurden seinerzeit u. a. 74 Brutvogelarten in einer hohen Revierdichte nachgewiesen, darunter auch zahlreiche streng geschützte Arten und solche, die auch im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind. Hervorzuheben ist hierbei das Vorkommen aller sieben in Sachsen-Anhalt lebenden Spechtarten sowie von Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe, Wespenbussard, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Beutelmeise und Hohltaube. Weiterhin leben hier mindestens acht Lurch- und zwei Kriechtierarten sowie 23 Libellen-, 23 Tagfalter- und 12 Heuschreckenarten. Von den 76 nachgewiesenen Käferarten sind ca. 46 direkt oder indirekt auf Holz angewiesen. Faunistische Besonderheiten sind die Nachweise von Kammmolch, Hirschkäfer, Schnellkäfer und Schienenkäfer. Für letzteren gelang in der Muldeaue der Erstnachweis für Sachsen-Anhalt. Beispiele für im Rahmen der NSG-Verordnung schutzzweckangepasste Nutzungen Jagd Die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, - als Ansitz- oder Pirschjagd, - als Ansitzdrückjagd in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Dezember, - jedoch nicht auf Vögel in der Zeit vom 1. März bis 31. August, - mit nicht angeleinten, ausgebildeten Jagdhunden, soweit diese zur Nachsuche oder bei der Drückjagd eingesetzt werden. Die Errichtung von Hochsitzen hat sich nach Material und Gestalt der Landschaft anzupassen. Angelfischerei Die ordnungsgemäße Angelfischerei durch die Eigentümer oder Pächter am Pumpbecken des Bereiches ¿Der Saal¿, jedoch - nur am Südost- und am Südwestufer, - ohne Einsetzen von Fischen, - ohne Füttern oder Anfüttern, - nur in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, - ohne vermeidbare Beeinträchtigung der Vegetation, wobei bestehende Angelstellen in dem für die Angelei erforderlichen Umfang offen gehalten werden dürfen, - Parken von Kraftfahrzeugen im Naturschutzgebiet nur entlang des benachbarten asphaltierten Wirtschaftsweges. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
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