Umweltministerin gegen Kompetenzverlagerung beim Hochwasserschutz/Rückschritte beim Hochwasserschutz nicht ausgeschlossen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 078/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 078/06 Magdeburg, den 19. April 2006 Umweltministerin gegen Kompetenzverlagerung beim Hochwasserschutz/Rückschritte beim Hochwasserschutz nicht ausgeschlossen Umweltministerin Petra Wernicke hat Vorwürfe von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zurückgewiesen. Gabriel hatte den Ländern am Wochenende in einem Zeitungsinterview für "Die Welt" Versagen beim Hochwasserschutz vorgeworfen und einen stärkeren Einfluss des Bundes befürwortet. Wernicke: "Ich sehe nichts, was bei dem vergangenen Hochwasser besser gelaufen wäre, wenn der Bund beim Hochwasserschutz mehr Zuständigkeiten gehabt hätte. Der niedersächsische Ort Hitzacker beispielsweise hätte auch dann keinen Deich gehabt, denn der ist an den Einsprüchen der Bürger und nicht an mangelnder Koordination gescheitert. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es schwierig ist, Details von Berlin aus zu regeln." Wernicke verwies auf die enormen Erfolge Sachsen-Anhalts beim Hochwasserschutz. In den letzten vier Jahren seien etwa 400 km Deiche DIN- gerecht hergerichtet sowie 150 Hektar überflutungsflächen an Elbe und Saale durch Deichrückverlegungen geschaffen worden. Die Ministerin verwies darüber hinaus auf die gute Zusammenarbeit in den existierenden überregionalen Gremien. Die Koordination und Abstimmung erfolge in der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz der Elbeministerkonferenz sowie in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), der die Staaten Deutschland und Tschechien angehören. Wichtiger als jede Kompetenzdiskussion wäre nach Wernickes Ansicht einer Verbesserung der Finanzierung. Sachsen-Anhalt kämpfe seit 2002 vergeblich um einen höheren Finanzierungsanteil des Bundes beim Hochwasserschutz. Sachsen-Anhalt hat aus dem Hochwasser 2002 gelernt. So wurde parallel zu den umfangreichen Schadensbeseitigungen eine konsequente Gesetzesregelung, angefangen von der vorläufigen Sicherung von überschwemmungsgebieten durch Ausweisung über verfügbare Arbeitskarten bis hin zum Bauverbot in endgültig festgesetzten Gebieten, durchgeführt. Die Ministerin hält sogar Rückschritte beim Hochwasserschutz in Sachsen- Anhalt für nicht ausgeschlossen, wenn der Bund hier Kompetenzen an sich zieht. Wernicke: Sachsen-Anhalt hat beispielsweise die Errichtung von Wohnbebauung in ausgewiesenen überschwemmungsgebieten verboten. Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes geht dagegen nicht so weit. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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