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Magdeburg, den 24.04.2006

(OVG LSA) Der  Auto- und Trödelmarkt in Magdeburg-Rothensee auf einem Grundstück am August-Bebel-Damm (sog. Russenmarkt) darf bis auf weiteres stattfinden.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06 Magdeburg, den 25. April 2006 (OVG LSA) Der  Auto- und Trödelmarkt in Magdeburg-Rothensee auf einem Grundstück am August-Bebel-Damm (sog. Russenmarkt) darf bis auf weiteres stattfinden. Mit Beschluss vom heutigen Tag (2 M 174/06) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Beschwerde des Marktbetreibers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 11.April 2006 (1 B 121/06) Erfolg hat. Der oben bezeichnete Markt darf bis auf weiteres stattfinden. Am 27. Februar 2006 hatte die Landeshauptstadt Magdeburg dem Marktbetreiber untersagt, auf dem Grundstück am August-Bebel-Damm einen Markt für den Verkauf von Autos oder Trödelgegenstände durchzuführen. Nach Angaben der Polizei würden auf und um den Markt Straftaten vorwiegend von Osteuropäern in erheblichem Umfang begangen. Um weitere Straftaten zu unterbinden, müsse die Durchführung des Marktes untersagt werden, wenn auch weder der Marktbetreiber noch sein Personal in Zusammenhang mit den Straftaten gebracht werden könnten. Dagegen hatte der Marktbetreiber Rechtsmittel eingelegt, weil diese Untersagung für ihn einer Gewebeuntersagung gleichkomme und es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg der Landeshauptstadt zunächst Recht gegeben hatte, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt diese Entscheidung nunmehr geändert. Dem Marktbetreiber als unbeteiligtem Dritten könne nicht jede Straftat, die irgendwie mit dem Markt räumlich oder zeitlich im Zusammenhang steht (Anlasskriminalität), zugerechnet werden. Dem Markbetreiber könnten nur solche Straftaten polizeirechtlich angelastet werden, die einen engen Bezug zum Marktgeschehen hätten, wie etwa der An- oder Verkauf von gestohlenen Waren wie Autos oder Autoteile u.ä.. Für eine solche Kriminalität hätten die Behörden nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zu wenig Nachweise erbracht. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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