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Magdeburg, den 01.05.2006

Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ? Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche Früherkennungsuntersuchungen ein

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 211/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 211/06 Magdeburg, den 2. Mai 2006 Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ¿ Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche Früherkennungsuntersuchungen ein Sachsen-Anhalt setzt sich für mehr Verbindlichkeit bei Früherkennungsuntersuchungen ein und wird als erstes ostdeutsches Bundesland Mitantragsteller einer entsprechenden Bundesratsinitiative. Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe. Kuppe betonte: ¿Ziel ist es, das Kindeswohl zu stärken. Staat und Gesellschaft sind gefordert, Kinder noch besser vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.¿ Eine Möglichkeit, gröbste Vernachlässigungen zu erkennen und zu vermeiden, besteht in der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Eine Nichtteilnahme ¿ gerade auch von Kleinstkindern ¿ könnte ein Indiz dafür sein, dass Eltern ihrer Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen. Kuppe betonte: ¿Es geht nicht darum, Eltern zu stigmatisieren. Nicht jede Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung ist automatisch mit Vernachlässigung gleich zu setzen. Wir wollen aber genauer hinschauen und eben genau jene Fälle aufdecken, in denen Verweigerung der ärztlichen Untersuchung mit Vernachlässigung einhergehen.¿ Die Ministerin setzt auch auf mehr Information und Aufklärung seitens der Ärzte. Kuppe: ¿Die Früherkennungsuntersuchungen geben wichtige Informationen für die Entwicklung eines Kindes. Darauf sollten verantwortungsbewusste Eltern nicht verzichten.¿  Der Bundesratsantrag geht auf eine Initiative von Hamburg zurück. Mitantragsteller sind neben Sachsen-Anhalt auch Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.   Neben der Steigerung der Teilnehmerzahl durch mehr Verbindlichkeit will die Bundesratsinitiative auch erreichen, dass die Früherkennungsuntersuchungen um spezielle Untersuchungsinhalte in Bezug auf Vernachlässigung und Misshandlung erweitert werden. Zudem sollen die Untersuchungsintervalle überprüft werden. Dies alles liegt in der Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, der über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung befindet. Laut aktuellen Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von über 90 Prozent. Die Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote unter 80 Prozent. Die Vorsorgeuntersuchungen im Überblick Untersuchung U 1 (unmittelbar nach der Geburt): Hautfarbe, Atmung, Herzschläge, Spannungszustand der Muskeln, Reflexe Untersuchung U 2 (3. bis 10. Lebenstag): Körpermaße, Skelett, Haut, Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche): Trinkschwierigkeiten, Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche Untersuchung U 4 (3. bis 4. Lebensmonat): Essverhalten, Lächeln als Reaktion auf Zuwendung, Hörverhalten Untersuchung U 5 (6. bis 7. Lebensmonat): Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der Eltern, Spielverhalten Untersuchung U 6 (10. bis 12 Lebensmonat): Infektionen, Sprachentwicklung, Reaktion auf leise Geräusche Untersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat): Gehverhalten, Befolgen von Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr): Sprachstörungen, Einnässen, Schlafstörungen, soziale Kontakte Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr): Sprachstörungen, Sprachverständnis, soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen Untersuchung U 10 (vollendetes 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr): Seelische und schulische Entwicklung, gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche Untersuchung Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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