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Magdeburg, den 03.05.2006

Ab 01. Mai 2006 neue Regeln für Einwegpfand

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 084/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 084/06 Magdeburg, den 28. April 2006 Ab 01. Mai 2006 neue Regeln für Einwegpfand Ab Montag können pfandflichtige Flaschen und Dosen überall dort abgegeben werden, wo Einweg-Getränke verkauft werden. Für den Verbraucher wird es einfacher, weil das Sortieren nach Herkunft und Hersteller ein Ende hat. Allerdings werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen beziehungsweise Dosen anders als bisher ebenfalls pfandpflichtig. Das trifft beispielsweise auf Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser zu. Keine änderungen gibt es bei Säften, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons. Diese blieben pfandfrei. Händler, die pfandpflichtige Plastik- und Glaseinweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme und Pfanderstattung von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet unabhängig davon, wo diese gekauft wurden. Nur wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Ausgenommen davon sind davon ebenfalls Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche, die nur die leeren Getränkeverpackungen von den Marken und aus solchen Materialien zurücknehmen müssen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. Grund der änderungen ist das Auslaufen der übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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