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Hansestadt Stendal, den 04.05.2006

(StA SDL) Aktueller Sachstand in dem Verfahren gegen die Mutter der 3 Babyleichen aus Neuendorf am Damm

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 007/06 Stendal, den 5. Mai 2006 (StA SDL) Aktueller Sachstand in dem Verfahren gegen die Mutter der 3 Babyleichen aus Neuendorf am Damm Nachdem die Untersuchung der Beschuldigten im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landeskrankenhaus ergab, dass nicht von einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit der Beschuldigten zu den jeweiligen Zeitpunkten der Tötungsvorwürfe auszugehen ist und damit die Voraussetzung für eine weitere einstweilige Unterbringung im Landeskrankenhaus entfallen sind, hat die Staatsanwaltschaft Stendal  die Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses bei gleichzeitiger Stellung eines Untersuchungshaftbefehls wegen dreifachen Totschlags beim zuständigen Amtsgericht Gardelegen beantragt. Diesen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls hat der Ermittlungsrichter in Gardelegen gestern mit der Begründung abgelehnt, dass sich aus den drei rechtsmedizinischen Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin der medizinischen Hochschule Hannover nicht ergebe, dass die drei Babys lebend geboren worden seien und daher ein Totschlag jeweils nicht in Betracht komme. Die Beschuldigte wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt. Gegen die den Haftbefehl ablehnende Entscheidung wird die Staatsanwaltschaft Stendal  Beschwerde   beim  Amtsgericht Gardelegen einlegen, über die ¿ für den Fall der Nichtabhilfe ¿ nach Weiterleitung an das Landgericht Stendal die dortige Beschwerdekammer zu entscheiden haben wird. Thomas Kramer Pressesprecher Impressum: Staatsanwaltschaft Stendal Pressestelle Gardelegener Straße 120 E 39576 Stendal Tel: (03931) 58-4340 Fax: (03931) 58-4444 Mail: pressestelle@sta-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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