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Halberstadt, den 07.05.2006

Bergung von Fundmunition Landkreis Wernigerode

HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06 HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06 Magdeburg, den 8. Mai 2006 Bergung von Fundmunition Landkreis Wernigerode In den Mittagsstunden des Sonntags, 07.05.2006, fand ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter während eines Spaziergangs im Waldgebiet ¿Elendstal¿ bei Elend einen granatenähnlichen Gegenstand. Dieser war ca.12 cm dick und ca. 30 cm lang. An dessen Ende befanden sich Flügel. Der Beamte sicherte den Fundort und informierte die zuständige Polizeidienststelle. Bei der aufgefundenen Munition handelte es sich um eine amerikanische Panzergranate aus dem 2. Weltkrieg. Die Bergung erfolgte durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Beim Fund von Munition besteht nach wie vor ein sehr hohes Risiko verletzt oder sogar getötet zu werden.  Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und wenden Sie sich an die Polizei: ·  Jedes Kampfmittel muss grundsätzlich, unabhängig von seiner Größe oder äußeren Beschaffenheit, als hochexplosiver Sprengkörper angesehen werden, der äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder Veränderung seiner Lage ist. Aufgefundene Kampfmittel sind an der Fundstelle zu belassen. Sie dürfen nicht berührt werden. ·  Wurden Kampfmittel versehentlich aufgenommen, sind sie vorsichtig wieder abzulegen. Nie werfen! ·  Um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung und weiträumige Absperrung zu sichern. ·  Bei Bomben sind jegliche Erschütterungen des Sprengkörpers (z. B. durch Arbeitsmaschinen) möglichst zu vermeiden. ·  Falls durch Nachrutschen von Erdreich, Einwirken von Arbeitsmaschinen oder ähnliches eine Lageveränderung der Bombe erfolgte, ist die Uhrzeit der Lageveränderung und auch die ursprüngliche Lage des Bombenkörpers möglichst genau festzuhalten. ·  Wurde die Bombe bereits von einem Greifer erfasst, so ist sie in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschinen sind abzustellen. Wurde sie jedoch bereits angehoben, dann ist der Korb in seiner Lage nicht zu verändern. ·  Wird eine Bombe erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen wurde, darf sie keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu verbleiben, der Motor ist abzustellen. Der Standort ist gleichfalls durch Absperrung zu sichern. ·  Den Anordnungen der Polizei zu weiteren Verhaltenshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Impressum: Polizeidirektion Halberstadt Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590 - 208 Fax: 09341/ 590 - 260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

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