: 226
Magdeburg, den 08.05.2006

Innenminister Hövelmann informiert über WM-Vorbereitungen der Polizei/?Public Viewing? im Mittelpunkt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/06 Magdeburg, den 9. Mai 2006 Innenminister Hövelmann informiert über WM-Vorbereitungen der Polizei/¿Public Viewing¿ im Mittelpunkt Innenminister Holger Hövelmann informierte in der heutigen Kabinettssitzung über die Vorbereitungen der sachsen-anhaltischen Polizei auf die Fußballweltmeisterschaft, insbesondere auf die sogenannten ¿Public-Viewing¿-Veranstaltungen mit Großbildleinwänden. ¿Als Bundesland ohne Austragungsort und ohne Mannschaftsquartier gilt unsere Sorge vor allem der sicheren Durchführung dieser Übertragungen und dem Durchreiseverkehr¿, erläuterte Hövelmann. ¿Wir wollen Sicherheit gewährleisten, ohne die Freude am Sport und am Feiern zu beeinträchtigen.¿ Genehmigt ist bislang eine Veranstaltung auf dem Magdeburger Domplatz vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 für bis zu 10.000 Besucher. Beantragt sind 15 Veranstaltungen in folgenden Orten: Bad Lauchstädt, Bernburg, Bitterfeld, Braunsbedra, Dessau, Halle (zwei Veranstaltungen), Harsleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Muldenstein, Schlaitz, Wernigerode und Wolfen. Eine Vielzahl weiterer Veranstalter hat Interesse bekundet, ohne bislang Anträge einzureichen. Die Genehmigung der Veranstaltung erfolgt durch die Kommunen auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfkataloges des Landesverwaltungsamtes. Konkrete Hinweise auf Gefährdungen dieser Veranstaltungen lägen nicht vor, betonte der Minister: ¿Menschenansammlungen dieser Größe bergen jedoch grundsätzlich Gefahren, und in diesem Fall könnten sie auch von Hooligans angesteuert werden, die nicht in die Stadien kommen.¿ Sachsen-Anhalts Polizei werde in den nächsten Wochen gezielt bekannte gewalttätige Fans ansprechen und gegebenenfalls Meldeauflagen aussprechen. Die bundesweiten Mindeststandards für Public-Viewing-Veranstaltungen sind · Der Veranstaltungsbereich muss eingefriedet sein. · Die maximale Besucherzahl ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beschränken.  · Durch Zugangskontrollen des Sicherheitsdienstes/Ordnungspersonals ist sicherzustellen, dass Besucher keine Feuerwerkskörper, Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen, Schlagwerkzeuge oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen. Außerdem dürfen Besucher mit sperrigen Gegenständen oder mit Gegenständen, die als Wurfgeschosse Verwendung finden können, mit Getränkeflaschen, Dosen oder ähnlichen Behältern nicht eingelassen werden. · Der Veranstalter hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zu diesem Zweck muss für die Veranstaltung je nach Besucherzahl eine entsprechende Anzahl von geeigneten und gekennzeichneten Ordnern eingesetzt werden. · Getränke dürfen nicht in Flaschen oder Glasgefäßen veräußert werden · Für das Public-Viewing sollte der Alkoholausschank nur zugelassen werden, wenn dies die aktuelle Gefahrenprognose zulässt. · Eine Videoüberwachung des Public-Viewing-Bereichs sollte sichergestellt und der Polizei im Bedarfsfall eine Mitnutzung ermöglicht werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung