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Magdeburg, den 17.05.2006

Mahnverfahren per Mausklick

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/06 Magdeburg, den 17. Mai 2006 Mahnverfahren per Mausklick Magdeburg(MJ). In Sachsen-Anhalt können jetzt Mahnverfahren per Mausklick vom Büro oder von Zuhause aus auf dem Weg gebracht werden. Mit dem neuen Online-Mahnverfahren werden ab sofort zwei zusätzliche Möglichkeiten angeboten, Mahnbescheide über das Internet noch einfacher zu beantragen und die Bearbeitung im Zentralen Mahngericht in Sachsen-Anhalt in Staßfurt weiter zu beschleunigen. ¿Sachsen-Anhalt baut damit den für die Entwicklung der Wirtschaft wichtigen Standortfaktor Recht weiter aus¿, so Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Die im Internet unter www.profimahn.de kostenlos verfügbare Software ProfiMahn richtet sich an Antragsteller, die regelmäßig eine größere Zahl an Mahnbescheiden beantragen. Mit einer speziellen Mahnsoftware erstelle Datensätze können mit einer elektronischen Unterschrift versehen und in verschlüsselter Form online an das Zentrale Mahngericht übermittel werden. Neben einem internetfähigen PC sind dafür die Signaturkarte eines akkreditierten Trustcenters sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät erforderlich. ¿Das ist die Profi-Lösung für Rechtsanwaltskanzleien, große Unternehmen oder zum Beispiel Stadtwerke¿, erläuterte Kolb. Für die gelegentliche Antragstellung wird unter www.online-mahnantrag.de außerdem ein interaktiver Online-Mahnantrag kostenlos angeboten, der die korrekte Antragstellung durch ergänzende Ausfüllhinweise und Plausibilitätsprüfungen erleichtert. Auch hier kann der Antrag mit einer elektronischen Unterschrift direkt an das Zentrale Mahngericht übersandt werden. Möglich ist aber auch der Ausdruck auf einem Formular und der Versand per Post. Im Zentralen Mahngericht werden seit Oktober 2005 alle Mahnanträge in Sachsen-Anhalt automatisiert bearbeitet, seitdem sind dort fast 60.000 Verfahren bearbeitet worden. Täglich gehen derzeit mehr als 250 Mahnanträge auf Vordrucken oder Datenträgern ein. Mit den neuen Antragsmöglichkeiten wird der Erfassungsaufwand deutlich reduziert und damit auch die Bearbeitung weiter beschleunigt. Gleichzeitig wird erstmals in der Justiz Sachsen-Anhalts die Möglichkeit geschaffen, ein gerichtliches Verfahren ohne jedes Papieraufkommen vollständig auf elektronischem Weg durchzuführen. Damit ist die Landesregierung ihrem erklärten Ziel einer dienstleistungsorientierten Landesverwaltung einen großen Schritt näher gekommen. Mit der erstmaligen Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in einem gerichtlichen Verfahren ist ein deutlicher Meilenstein zur Justizmodernisierung erreicht. Die Ministerin bekräftigte das Ziel, von Staßfurt aus Mahnanträge künftig auch für Sachsen und Thüringen zu bearbeiten. Verhandlungen über die gemeinsame Nutzung des Mahngerichts würden derzeit geführt. Frau Prof. Kolb hofft, dass bereits ab 2007 alle Mahnanträge aus Mitteldeutschland zentral in Staßfurt bearbeitet werden. Hintergrund: Das gerichtliche Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung gegen seinen Schuldner sehr schnell einen Titel zu erlangen. Das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft dabei nicht, ob der vom Gläubiger benannte Anspruch tatsächlich besteht. Geht der Schuldner nicht gegen den Mahnbescheid vor, kann auf Antrag des Gläubigers nach zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Mit diesem kann der Gläubiger ¿ wie mit einem Urteil ¿ die Zwangsvollstreckung betreiben und z.B. einen Gerichtsvollzieher beantragen. Die Adresse des zentralen Mahngerichts lautet: Amtsgericht Aschersleben, Zentrales Mahngericht Sachsen-Anhalt, Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt. Ein Faltblatt zum Mahnverfahren >>> ist auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz erhältlich. Ute Albersmann Pressesprecherin Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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