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Magdeburg, den 18.05.2006

Gegen Ungleichbehandlung von Kindern

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/06 Magdeburg, den 19. Mai 2006 Gegen Ungleichbehandlung von Kindern Magdeburg (MJ/MS). Sachsen-Anhalt  bedauert  die Entscheidung des Bundesrates, die Ost-West-Angleichung der Hilfen  für Alleinerziehende nicht sofort zu vollziehen, sondern bis zum Jahr 2010 zu strecken. Bisher hatten in Ost und West unterschiedliche Sätze gegolten. Sachsen und Thüringen hatten sich im Bundesrat zunächst dafür eingesetzt, dies beizubehalten. Am Mittwoch schob Thüringen dann den Vorschlag nach, den Vorschuss bis 2010 stufenweise anzugleichen. Dies fand heute die Mehrheit im Bundesrat. ¿Für unterschiedliche Sätze in Ost und West gibt es keinen sachlichen Grund mehr¿, betonten Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb und ihre Kabinetts-Kollegin, Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe, unisono. In diesem Zusammenhang verwiesen beide darauf, dass erst jüngst die Differenzierung zwischen Leistungsempfängern in den neuen Ländern und denen in den alten Ländern beim ALG II aufgehoben worden sei ¿ eben gerade weil sich die Lebenshaltungskosten angeglichen hätten. ¿Dies für minderjährige Kinder anders zu bewerten, wäre inkonsequent¿, so Ministerin Kolb. Eine Angleichung müsse vor 2010 geschehen, so Kuppe. Beide Ministerinnen unterstützen Überlegungen zu einer generell regionalen Differenzierung von staatlichen Leistungen. Die Lebenshaltungskosten seien in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich. Diese Grenze verlaufe aber nicht automatisch zwischen alten und neuen Ländern. Hintergrund : Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat für bis zu 72 Monate ein. Die Zahlung kann beim Jugendamt beantragt werden und endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird. Bisher werden in den neuen Bundesländern für ein Kind unter sechs Jahren 188 Euro monatlich gezahlt, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 228 Euro. In den alten Ländern liegen die Sätze bei 204 Euro bzw. 247 Euro monatlich. 2005 bekamen in Sachsen-Anhalt insgesamt 20.144 Kinder Unterhaltsvorschuss: 11.763 unter Sechsjährige und 8.381 Mädchen und Jungen zwischen sechs und elf Jahren. 2004 hatten insgesamt 19.361 Kinder Leistungen bekommen. 11.358 Kinder unter sechs Jahren sowie 8.002 Sechs- bis Elfjährige. Ute Albersmann Pressesprecherin Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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