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Magdeburg, den 22.05.2006

Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 096/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 096/06 Magdeburg, den 23. Mai 2006 Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen Nach dem Beschluss des Bundesrats die Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung für Direktzahlungen zu ändern, gilt auch in Sachsen-Anhalt ein Mahd- und Mulchverbot bis zum 30. Juni auf Stilllegungsflächen und aus der Erzeugung genommene Flächen. Landwirte, die entsprechende Flächen in ihrem Sammelantrag 2006 angegeben haben, sollten diesen Termin unbedingt beachten. Bei Nichteinhaltung droht eine Kürzung der Direktzahlung. über Ausnahmemöglichkeiten vom Mahdverbot informieren die ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten auf Anfrage. Weitere änderungen der Verordnung betreffen beispielsweise die Vereinfachung der Vorgaben zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und den Schutz der Bodenstruktur. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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