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Halle (Saale), den 23.05.2006

Familien können Zuschuss für Erholungsurlaub erhalten

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 70/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 70/06 Halle (Saale), den 24. Mai 2006 Familien können Zuschuss für Erholungsurlaub erhalten Die Temperaturen steigen und auch wenn es für manche Schülerinnen und Schüler noch viel zu lange dauert ¿ die Sommerferien rücken näher. Viele Familien planen für diese Zeit einen Urlaub. Ein gemeinsamer Familienurlaub bedeutet ja nicht nur Zeit für Erholung und gemeinsame Hobbys, sondern er trägt besonders zur Festigung der familiären Beziehungen bei und ermöglicht es Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen Umfelds zusammen zu sein. Familien mit niedrigem Einkommen fällt es allerdings schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu finanzieren. Deshalb stellt das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die Unterstützung von Familienferien zur Verfügung. Dabei wird Familienerholung in Kombination mit Familienbildung angeboten. So können Eltern innerhalb des gemeinsamen Urlaubs ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags erhalten. Dieser Familienurlaub kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in Ferieneinrichtungen in Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog der Einrichtungen liegt in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann im Internet unter www.sachsen-anhalt.de (Stichwort: Familienerholung) eingesehen werden. Zuschüsse können sowohl Familien wie auch Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt erhalten, die bis zum 31. Oktober 2006 einen Familienurlaub von mindestens 5 und höchstens 14 Tagen (An- und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei ist eine Förderung alle zwei Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten Familienmitglied jährlich. Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen, zu denen das Landesverwaltungsamt, aber auch die Jugendämter der Landkreise gern Auskunft geben. Die Zuschüsse betragen 8 Euro je teilnehmendes Familienmitglied pro Urlaubstag bei Familienerholung in Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb Sachsen-Anhalts (nur in den Sommerferien). Zusätzlich können bis zu 6 Euro insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen gewährt werden. Anträge können in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Für Auskünfte steht im Landesverwaltungsamt als Ansprechpartnerin Frau Knibbiche, Tel.: (0345) 6912461, E-Mail: Gudrun.Knibbiche@lvwa.sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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