: 43
Magdeburg, den 28.05.2006

Hilfe für Häuslebauer

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/06 Magdeburg, den 23. Mai 2006 Hilfe für Häuslebauer Magdeburg (MJ). Grundstücksgeschäfte in den neuen Ländern sollen einfacher werden. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb will über den Bundesrat eine Regelung zu Fall bringen, die Grundstücksverkäufe im Vergleich zu den Altbundesländern teurer und langwieriger macht. Sie hat die Justizminister der neuen Länder angeschrieben und sie um Unterstützung der geplanten Initiative aus Sachsen-Anhalt gebeten. Werden Grundstücke erstmals nach der Wende veräußert, muss  über die Landkreise oder kreisfreien Städte eine gebührenpflichtige Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) eingeholt werden. Bei den Ämtern für offene Vermögensfragen wird dann geprüft, ob Rückübertragungsansprüche angemeldet wurden. Mehr als 18.000 solcher Anträge wurden 2004 gestellt, nur 119 abgelehnt. Den Kostenaufwand beziffern die zuständigen Behörden nach einer Umfrage des Innenministeriums mit 1,2 Millionen Euro im Jahr 2004. Obwohl am Ende fast immer ¿Grünes Licht¿ gegeben wird, müssen die Käufer oft lange warten. In einigen Fällen dauert das Verfahren bis zu einem Jahr. In dieser ¿Schwebezeit¿ können sich weder Käufer noch Verkäufer sicher sein, dass ein geschlossener Grundstückskaufvertrag auch tatsächlich wirksam wird. Ministerin Prof. Kolb, die lange im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in leitender Position gearbeitet hat, fordert neue Formen, um die wenigen noch nicht geklärten Rückübertragungsansprüche zu sichern. Denkbar sei ein entsprechender Vermerk im Grundbuch. ¿Immobilieninvestitionen dauern länger als in den Altbundesländern¿, sagte die Ministerin Prof. Kolb. ¿Wir wollen dieses Investitionshemmnis beseitigen und die Wirtschaft stärken. Das Verfahren soll bürgerfreundlicher werden.¿ 98,5 Prozent aller Anträge auf Rückübertragung seien in Sachsen-Anhalt abgearbeitet. Auf eine Regelüberprüfung aller Grundstücksverkäufe könne darum künftig verzichtet werden. ¿Es reicht aus, wenn das GVO-Verfahren nur in notwendigen Fällen abläuft¿, betont auch Uwe Glöckner, Präsident der Notarkammer Sachsen-Anhalt. Die derzeitige Situation ist ein Standortnachteil für die neuen Länder. Bis zur Erteilung der  GVO-Genehmigung liegen Projekte vom Eigenheimbau bis zur Großinvestition auf Eis. Käufer müssen während dieser Zeit oft Bereitstellungszinsen für Darlehen zahlen. Notarkammer-Präsident Glöckner berichtet von überlangen Verfahrenszeiten z.B. aus Zeitz und Wittenberg. Nach Faustregeln setze jeder Immobilienvertrag durch Kaufsumme und weitere ausgelöste Aufträge eine Gesamtinvestition von im Schnitt 100.000 Euro frei, ergänzt Justizstaatssekretär Burkhard Lischka. Lasse die Genehmigung auf sich warten, könne das im Einzelfall für den Käufer zu Mehrkosten von mehreren hundert Euro führen. Summiert seien das Millionenbeträge. Hintergrund: Das derzeit geltende Prüfverfahren war nach der Wende eingeführt worden, um Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz zu sichern. Rückübertragungsansprüche kommen in Betracht, wenn es sich um Grundstücke handelt, die im Gebiet der ehemaligen DDR entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt worden sind. Das gleiche gilt, wenn Betroffene zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Eigentum in Folge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben. 2002 2003 2004 Anträge nach GVO in Sachsen-Anhalt 21.208 20.204 18.460 davon erteilt, weil kein Restitutionsanspruch (mehr) anhängig war 20.763 19.778 17.925 davon erteilt aus sonstigen Gründen 294 228 209 Davon abgelehnt 139 125 119 Zu ihrer Information: Zwei Antragsteller, die seit Monaten auf ihre Genehmigung warten, stehen für Journalisten telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten erhalten sie unter den o. g. Rufnummern. Ute Albersmann Pressesprecherin Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung