Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier Städten wahrscheinlich Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 254/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 254/06 Magdeburg, den 30. Mai 2006 Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier Städten wahrscheinlich Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen Umweltministerin Petra Wernicke hat das Kabinett heute über die aktuelle Feinstaubsituation in Sachsen-Anhalt informiert. Danach ist bereits absehbar, dass in diesem Jahr in vier Städten Sachsen-Anhalts der zulässige EU- Grenzwert für die Feinstaubbelastung überschritten wird. Bis heute wurden in Wittenberg 32, in Halle (Saale) 33, in Aschersleben 35 und in Magdeburg bereits 38 Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Zulässig sind 35 pro Jahr. Ursache sind die hohen Feinstaub- Ferntransporte in diesem Jahr sowie zahlreiche austauscharme Wetterlagen. 2005 wurde der EU- Grenzwert in drei Städten überschritten: Halle (51), Wittenberg (42) und Aschersleben(38). Wernicke: ¿Wir müssen ehrlich sagen, dass wir das Problem kurzfristig nicht aus der Welt schaffen können. Der Bürger kann sich aber darauf verlassen, dass Land und Kommunen das Problem angehen.¿ Nach Halle (Saale) und Aschersleben, wo die Luftreinhaltepläne mit integrierten Aktionsplänen bereits vorliegen, stehen in Kürze auch für Magdeburg und Wittenberg lokale Aktionspläne bereit. Derzeit erfolgen die Maßnahmen dieser Kommunen auf der Basis vorläufiger Aktionspläne. Die Aktionspläne beinhalten Maßnahmen wie z.B. den Bau von Umgehungsstraßen oder städtebauliche Vorhaben. Solche Maßnahmen, die zwar sehr wirksam seien, benötigen jedoch lange Realisierungsfristen. Das Land sieht sich beim Bau von Umgehungsstraßen in der Pflicht, für Maßnahmen innerhalb der Städte sind die Kommunen selbst zuständig. Zwei der Hauptursachen erhöhter Feinstaubwerte neben lokalem Autoverkehr lassen sich allerdings durch Aktionspläne nicht bekämpfen: austauscharme Wetterlagen und Feinstaubtransporte aus fernen Ländern. Eine Absage erteilte die Ministerin daher den Plänen der EU, einen weiteren Feinstaubgrenzwert einzuführen. Wernicke: ¿Auch ein weiterer Grenzwert wäre nicht einzuhalten, weil die EU das Pferd von hinten aufzäumt. So befürchte ich, dass wir uns irgendwann daran gewöhnen, Grenzwerte ständig zu überschreiten.¿ Laut Richtlinienentwurf will die EU die Mitgliedsstaaten verpflichten, neben den bislang gemessenen Feinstaubpartikeln PM10 auch die Konzentration der nur ein Viertel so großen PM2,5 Teilchen zu minimieren. Wernicke fordert, dass EU und Bundesregierung endlich die Entstehung von Feinstaub an der Quelle konsequent bekämpfen. Dazu gehören schärfere Motorenabgaswerte, die schnellere Sanierung der Industrieanlagen in den Beitritts- und anderen europäischen Ländern und die Einführung steuerlicher Anreize zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Hintergrund Die seit Beginn 2005 geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub erlauben an höchstens bis zu 35 Tagen im Jahr eine Überschreitung des Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft. Bislang sind noch keine Sanktionsmaßnahmen durch EU beschlossen. In den vier Städten mit lokal erhöhter Feinstaubkonzentration versucht man, den Verkehr ¿flüssiger¿ zu machen. Durch abgestimmte Ampelanlagen entstehen z.B. ¿grüne Wellen¿. Damit verringert sich der Bremsen- und Reifenabrieb, der ebenso Partikel freisetzt und Feinstaub aufwirbelt. Stand der Luftreinhalte- und Aktionspläne in den betroffenen Kommunen Aschersleben Luftreinhalteplan mit integriertem Aktionsplan Öffentlichkeitsbeteiligung im August 2005 und Inkraftsetzung im November 2005 kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen: · Geschwindigkeitsbegrenzungen · Umfahrung der Stadt für Lkw steht noch aus Halle Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2005 und Inkraftsetzung im Mai 2006 Festgelegte Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation 2006: · Geschwindigkeitsbegrenzung in der Merseburger Straße · Wiederaufnahme der intensiven Straßenreinigung · Bevölkerungsinformation über Informationstafel bei hoher Feinstaubbelastung Lutherstadt Wittenberg Inkraftsetzung eines vorläufigen Aktionsplanes im Dezember 2005 Öffentlichkeitsbeteiligung zum endgültigen Aktionsplan vom 13. März bis 13. April 2006 Auswertung/Einarbeitung der Einwendungen in den Aktionsplan und die direkte Festlegung der Maßnahmen wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorbereitet Die regionale und städtische Feinstaubvorbelastung in Wittenberg beträgt am Ort der Grenzwertüberschreitung 68,5 %. Der Verkehrsanteil 31,5 %. Wirksame und zugleich verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen lassen sich jedoch nur im Bereich Straßenverkehr finden. Die in der Öffentlichkeit diskutierte Nordumfahrung oder eine Alternativlösung würde zur Lösung des Problems in der Dessauer Straße in Wittenberg zwar beitragen. Es ist hierbei jedoch von einem Planungshorizont nach 2015 auszugehen. Landeshauptstadt Magdeburg Aktionsplan wird erarbeitet, vorläufiger Aktionsplan gilt vorgeschlagene Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation 2006: · ereignisabhängige Verkehrsführung in der Ernst-Reuter-Allee (Klappschilder) · Intensiv-Straßenreinigung Ursprünglich vorgesehen war eine ereignisbezogene Zufahrtsbeschränkung für umweltunfreundliche Fahrzeuge in das Stadtzentrum. Das MLU lässt für solche Regelungen ein PM10-Prognosemodell entwickeln, um durch kurzzeitige Beschränkungen bei hohen Feinstaubbelastungen agieren zu können. Die Umsetzung dieses Konzeptes hätte Investitionen in Höhe von 650.000 ¿ erfordert, zu denen das Land 2005 aus EFRE-Mitteln 200.000 ¿ beigesteuert hätte. Die Maßnahme ist jedoch vom Stadtrat nicht bestätigt worden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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