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Magdeburg, den 29.05.2006

Kabinett beschließt neue Wahlordnung für Personalvertretungen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 253/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 253/06 Magdeburg, den 30. Mai 2006 Kabinett beschließt neue Wahlordnung für Personalvertretungen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine neue Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz beschlossen. Die Anpassung geht zurück auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Bund und Kommunen zum 1. Oktober 2005 in Kraft trat und die bisherige Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern aufhob. Unabhängig davon, dass durch die zwischenzeitliche Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder der TVöD künftig auch für die Landesbediensteten gelten wird, wurde das Landespersonalvertretungsgesetz bereits durch Gesetz vom 21. März 2006 entsprechend geändert. Dadurch wird es in Sachsen-Anhalt nicht nur im Bereich der Kommunen, sondern auch beim Land ab dem 1. Juli 2006 nur noch zwei Beschäftigtengruppen geben: die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die neue Wahlordnung, die heute verabschiedet wurde, enthält insbesondere folgende Änderungen: · Die Wahlen werden in der neuen Gruppenstruktur durchgeführt, also getrennt nach Beamten und Arbeitnehmern. · Der Wahlvorgang wird durch Abschaffung der Wahlumschläge einfacher und preiswerter. · Die beiden Gruppen müssen nicht mehr mit getrennten Wahlurnen wählen. · Jeder Wahlvorschlag soll mindestens so viele Bewerber und Bewerberinnen enthalten, wie erforderlich sind, um eine Verteilung der Sitze auf Männer und Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigtengruppen zu erzielen. · · Impressum: · Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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