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Dessau-Roßlau, den 07.06.2006

(LVerfG LSA) Verkündungstermin am Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06 Magdeburg, den 8. Juni 2006 (LVerfG LSA) Verkündungstermin am Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes. (Aktenzeichen: LVG 7/05 und 21/05). Die mit Gesetz vom 21. Dezember 2004 eingeführte Vorschrift sieht vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl ihre Bedarfsmesszahl um mehr als 50 % übersteigt, 30 % des über diesem Grenzwert liegenden Betrages als Finanzausgleichsumlage abführen. Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten können. Gegen diese Vorschrift haben zwei Gemeinden Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben, mit der sie die Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts, insbesondere ihres Anspruches auf finanzielle Mindestausstattung, geltend machen. Mit der Umlage, bei deren Berechnung auf fiktive Hebesätze sowie auf Gewerbesteueraufkommen abgestellt werde, das bereits bundesrechtlich abgeführt werden müsse, werde ihnen im Ergebnis mehr genommen als sie Einnahmen erzielten. Eine mündliche Verhandlung hat am 28. März 2006 stattgefunden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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