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Magdeburg, den 07.06.2006

"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni 2006

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06 Magdeburg, den 8. Juni 2006 "Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni 2006 Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) Im Ergebnis der Landtagswahl am 26. März dieses Jahres haben sich zwei Parteien zu einer Regierungskoalition zusammengeschlossen, die sich bis dahin in unterschiedlicher parlamentarischer Funktion gegenübergestanden hatten. Trotzdem konnte in relativ kurzer Zeit ein gemeinsames Arbeitsprogramm vereinbart werden, weil beide Parteien von der gleichen sozioökonomischen Situationsanalyse ausgehen mussten. Nach einem grundlegenden wirtschaftlichen Transformationsprozess hat sich seit Mitte der neunziger Jahre der wirtschaftliche Konvergenzprozess deutlich verlangsamt. Im Jahr 2004 belief sich das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Sachsen-Anhalt auf 69,1 % des bundesdeutschen Durchschnitts oder auf 71,9 % des EU-Durchschnitts. Sachsen-Anhalt zählt damit immer noch zu den weniger wohlhabenden Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt je Einwohner unterhalb 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Auch wenn die Arbeitsproduktivität überproportional gestiegen war, erreichten wir 2004 nur 79,8 % des bundesdurchschnittlichen Niveaus. Trotz eines geringen Anstiegs der Beschäftigungsverhältnisse in einigen Branchen ist es bis 2004 insgesamt wegen des starken Beschäftigungsrückganges im Baugewerbe und einem notwendigen Personalabbau im öffentlichen Dienst zu einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gekommen. Die von Eurostat ausgewiesene Beschäftigtenquote lag 2004 mit 58,7 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Selbständigenquote ist wohl gestiegen, liegt aber ebenfalls immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist zwar bei uns entgegen dem Bundestrend geringfügig gesunken, liegt aber immer noch fast doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Die Bevölkerungsentwicklung ist rückläufig, sowohl durch eine negative Wanderungsbilanz als auch wegen eines deutlich höheren reproduktiven Defizits. Innerhalb des innerdeutschen Finanzausgleichs müssen wir mit einem Ausgleichsverlust von 2.155 Euro pro Einwohnerabgang rechnen. So hatten wir 2004 allein durch Einwohnerrückgang gegenüber 2003 auf diesem Weg Mindereinnahmen von 61,4 Millionen Euro. Nennenswerte wirtschaftliche Wachstumspotentiale gibt es im Bereich der Ernährungsgüterwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft bei immer noch unterdurchschnittlichen Exportquoten. Die Haushaltssituation weist inzwischen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller deutschen Flächenländer aus, bei deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Ausgaben pro Einwohner. Die Eigenfinanzierungsquote unseres Landeshaushaltes liegt noch unter 45 %. Das ist der mit wenigen Zahlen beschriebene volkswirtschaftliche Hintergrund, vor dem die Konzeptionen der Landesregierung für die 5. Legislaturperiode des Landtages erarbeitet werden mussten. Dabei wissen wir, dass - die finanziellen Hilfen aus dem Solidarpakt II ab 2008 deutlich rückläufig sein werden, - die finanziellen Hilfen aus dem EU-Fonds in der nächsten Förderperiode um etwa ein Fünftel niedriger sein werden, - die Verwendung der SOBEZ bei nur haushaltstechnischer Beurteilung in den Fortschrittsberichten uns als Fehlverwendung öffentlichkeitswirksam vorgeworfen wird, - und die innerdeutsche Finanzarchitektur von den sogenannten Geberländern in den zukünftigen Föderalismusverhandlungen grundsätzlich infrage gestellt werden wird. Daraus ergibt sich die nüchterne Konsequenz, dass der gegenwärtige haushaltspolitische Status nur in dem Maße erhalten werden kann, in dem es uns gelingt, ausfallende Finanzhilfen durch eigenes Steueraufkommen zu ersetzen. Das ist der Rahmen, in dem gestaltungspolitische Entscheidungen getroffen werden müssen. Für die Landesregierung und für die Koalitionsfraktionen gilt es daher, bei allen finanzrelevanten Entscheidungen zu fragen, ob eine Maßnahme die Transferabhängigkeit unseres Landes vermindert, neue Arbeitsplätze schafft oder die eigene Steuerkraft erhöht. Diese Grundsätze gelten auch für die noch laufende Proportionierung zukünftiger operationeller Programme der Europäischen Union. Dabei sind dann noch die Kofinanzierungskonditionen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten revolvierender Fondsbildung zu prüfen, damit das Land auch nach dieser Förderperiode noch Gestaltungsmöglichkeiten hat. Die Koalition hat sich vorgenommen, die jährliche Neuverschuldung kontinuierlich zu reduzieren und ab 2011 keine neue Schulden mehr aufzunehmen. Wie sehr wir dabei von den bundespolitischen Rahmenbedingungen abhängig sind, haben wir während der vergangenen Legislaturperiode erfahren müssen. Die gegenwärtige Entwicklung des Steueraufkommens berechtigt zur Erwartung, dieses notwendige Ziel jetzt zu erreichen. Ohne eine konsequente kritische Überprüfung aller Ausgabenansätze wird es trotzdem nicht möglich sein. Auch die Finanzbeziehungen zu unseren Kommunen bedürfen der Überprüfung. Im Zeitraum von 1995 bis 2005 sind die Einnahmen des Landes um 5% gesunken, die Einnahmen aus kommunalen Steuern um 50 % gestiegen. Im letzten Jahr verbesserten sich die Steuereinnahmen der Gemeinden um 14,3 %, bei gleichzeitig rückläufigen Einnahmen des Landes um minus 2,7 %. Die Landesregierung wird trotzdem den häufig schmerzhaften kommunalen Haushaltskonsolidierungskurs nach Möglichkeit unterstützen und darauf hinwirken, dass die durch Bundesgesetze steigenden Ausgabenverpflichtungen ausgeglichen werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, dass im letzten Jahr das Finanzierungsdefizit des Landes ca. zehn mal so groß war wie das der kommunalen Ebene. Das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden ist hochgradig unterschiedlich. Das Gesamtaufkommen wird in die Finanzkraft des Landes eingerechnet und vermindert die Finanzzuweisungen von außen. Je reicher einzelne Gemeinden werden ¿ was wir uns wünschen ¿ desto ärmer werden alle anderen. Bei einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes muss diese Entwicklung berücksichtigt werden. Die Leistungen der Gemeinden für die kommunalen Grundsicherungen sind sehr unterschiedlich. Vielleicht gerade ein Drittel unserer Gemeinden ist noch Träger einer Grundschule, weniger als zwei Drittel noch Träger einer Kindertageseinrichtung, um nur einen Bereich anzusprechen. Daraus ergibt sich nahezu zwangsläufig, dass im Zusammenhang mit der geplanten zweiten Stufe einer Verwaltungsreform, mit der Aufgaben auf die kommunalen Ebenen der Kreise und Gemeinden übertragen werden sollen, dass in diesem Zusammenhang auch eine weitere kommunale Strukturreform notwendig ist. Sachsen-Anhalt ist im kommunalen Bereich noch zu kleinteilig organisiert. Von den 1045 kreisangehörigen Gemeinden hatten im Mai dieses Jahres 62,8 % weniger als eintausend Einwohner. Außer in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegt dieser Anteil in den anderen Ländern zwischen null und - etwa in Niedersachsen - 23 %. In Schleswig-Holstein wird gegenwärtig die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften organisiert, die sich dann weiter entwickeln sollen. Für unser Land hat die jetzige Koalition vereinbart, die bisher eher sporadische Bildung von Einheitsgemeinden weiter zu unterstützen, mit dem Ziel, bis zu den Kommunalwahlen 2009 möglichst freiwillig flächendeckend Einheitsgemeinden zu bilden. Kein anderes Ziel der Koalitionsvereinbarung ist bisher so breit diskutiert worden wie dieses, von eindeutiger Zustimmung bis zu schroffer Ablehnung. Die Erreichung dieses Zieles wird nur möglich werden, wenn es uns gelingt, möglichst viele auf diesem Weg mitzunehmen. Dazu haben wir beschlossen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild zu erarbeiten. Dieses Leitbild muss auch den Rahmen beschreiben, in dem kommunale Selbstverwaltung gewährleistet bleibt. Es muss dem Eindruck widersprochen werden, es wäre die Absicht der Landesregierung, aus dogmatischen Gründen ein kollektives Todesurteil für alle bisherigen Gemeinden zu administrieren. Es muss aber auch deutlich werden, dass kommunale Selbstverwaltung nur dann möglich ist, wenn überhaupt noch etwas entschieden werden kann und wenn die Gemeinden ab einer bestimmten Mindestgröße die Grundaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge auch schultern können. Die meisten Länder in Deutschland haben diese Reformen bereits erledigt, in den anderen laufen die gleichen Diskussionen. Ein einziger Blick auf die Landkarte Sachsen-Anhalts mit den eingezeichneten gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen macht deutlich, dass viele raumordnerische Probleme gelöst werden müssen. Die demografischen Unterschiede und der Abgleich mit inzwischen bestehenden stabilen Strukturen, wird von uns eine erhebliche Beweglichkeit und Spannbreite schon bei der Formulierung des Leitbildes verlangen. Um den bereits begonnenen Diskussionsprozess zu strukturieren, werden wir uns schon bald auf einige Eckpunkte festlegen müssen. Danach brauchen wir Zeit, um möglichst viele einzubinden und deutlich zu machen, dass wir nicht die eigene Geschichte leugnen, aber für die veränderten Bedingungen und Aufgaben der Zukunft vorbereitet sein wollen. Dazu werten wir gegenwärtig die Erfahrungen anderer Länder und bisher in diesem Zusammenhang ergangene Rechtssprechung aus. Wir haben uns darauf geeinigt, dass eine gesetzlich Regelung erst nach einer Freiwilligkeitsphase und der Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen in Angriff genommen werden wird. In dieser ersten Phase werden wir gemeinsam nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt deutlich zu machen, dass dieser Strukturwandel nicht zum Verlust historisch gewachsener Individualität führt, wohl aber gerade im ländlichen Raum zu einem Zugewinn an eigenen kommunalen Gestaltungschancen. Um zukunftsfähig im 21. Jahrhundert zu sein müssen auch wir uns aus manchen Strukturen des 19. und 20. Jahrhunderts weiter entwickeln. Auf diesem Weg wollen wir alle mitnehmen, denen die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wichtig ist. Diese Strukturreform ist nur ein Teil einer sehr grundsätzlichen Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung. Die demografische Entwicklung und die finanziellen Möglichkeiten zwingen zu einer neu zu durchdenkenden querschnitts- und effizienzorientierten fachübergreifenden Raumordnung und Landesplanung. Wir brauchen eine moderne Vision, wie unser Land künftig aussehen soll und in welchen Städten und Kommunen wir wie leben wollen. Im Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform ist diese Frage für die Gemeinden und im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2010 für die Städte neu zu entscheiden. Die bisher vorrangig nachteilsausgleichende Förderpolitik für strukturschwache Räume muss in diesem Zusammenhang zu einer regionalen Wachstums- und Innovationspolitik umgesteuert werden. Die größtmögliche Einbindung der Bürger in die Erarbeitung neuer Zielvorstellungen ist dabei ein gemeinsames Anliegen. Solidarische Strukturen wie Zweckverbände, abgestimmte Konzepte für den Regionalverkehr oder Vernetzung verschiedener Verkehrsträger existieren bereits. Nur durch die Optimierung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Netzwerke als eine Form der solidarischen Aufgabenerfüllung werden wir die zukünftigen Probleme lösen können. Andere, ebenso wichtige Aufgaben der laufenden Legislaturperiode haben weniger öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Wir wissen längst, dass unsere Wirtschaft nicht erfolgreich sein wird, wenn sie nur nachmachen würde, was andere schon bis zur Marktsättigung gemacht haben. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir auch innovativ sind. Das war schon vor 100 Jahren so, als die Wirtschaftsregion Mitteldeutschland sich bereits einmal erfolgreich entwickelte. Heute sind wir ein wenig stolz auf diese Vergangenheit. Ein Rückblick in diese Zeit zeigt aber auch, dass man dabei einen langen Atem haben muss. Wir sind heute stolz auf den erstmaligen Bau eines Ganzmetallflugzeuges - 1919 in den Junkers-Werken in Dessau -, mit dem erstmals ein Höhenweltrekord von 6750 m erreicht wurde. Das war das Ergebnis einer 30-jährigen ingenieurtechnischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit und nicht das Ergebnis einer kurzfristig umgesetzten Idee. Wir sind heute stolz auf die Entwicklung des ersten Drei-Schichten-Farbfilms ¿ 1936 bei Agfa-Wolfen. Auch dies war das Ergebnis einer fast 40-jährigen Firmengeschichte und etwa 14-jähriger Versuchsarbeiten mit der Dünnschichtchromatographie. Wir erzählen auch voller Stolz von der Entdeckung und industriellen Herstellung des Sacharins als Zuckerersatzstoff durch die Firma Fahlberg. Diese Entwicklung hat 18 Jahre gedauert und dann noch einmal 14 Jahre, bevor es zu einer exorbitanten Produktionsausweitung kam. Das wird auch zu Beginn dieses Jahrhunderts in unserer Zeit kaum anders sein. Auf die regionalen Traditionen aufbauend haben sich einige Branchen sehr gut entwickelt. Das betrifft die chemische Industrie im Olefin-Verbund mit Forschungsschwerpunkt im Bereich der Polymersynthese und der Photovoltaik auf der Grundlage von Erfahrungen aus der Dünnschichtchromatographie. In anderen Bereichen sind es moderne Technologien der Guss- und Zerspanungstechnik, die dem Wirtschaftsstandort Profil geben. Es gibt inzwischen viele Beispiele, die zu Optimismus berechtigen. Wir müssen diesen Weg weiter gehen und als einen wichtigen Aspekt der Wirtschaftsförderung die Innovationsförderung ausbauen. Die anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung soll künftig im Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Wir sind eines der wenigen Länder in Deutschland, das noch keine eigene Stiftung zur Landesentwicklung hat. Deshalb soll eine Landesinnovationsstiftung errichtet werden. Verkaufserlöse sollen nur dem Grundstock des Landes oder einer solchen Stiftung als revolvierender Fonds zur Verfügung gestellt werden und nicht mehr in den Haushalt als allgemeine Deckungsmittel eingestellt werden. Dadurch wird sicher gestellt, dass das Vermögen des Landes erhalten bleibt und nicht aufgezehrt wird. Einige andere Länder haben dieses Prinzip sogar in ihrer Landesverfassung festgeschrieben. Der Einsatz zur Wirtschafts- oder Innovationsförderung über eine solche Stiftung darf dann auch nur über abgesicherte Darlehen erfolgen. Dadurch soll auf Dauer die Fähigkeit des Landes erreicht werden, fördernd unterstützen zu können. Gerade in der Wirtschaft haben sich unter dem besonderen Wettbewerbs- und Leistungsdruck während der letzten 10 bis 15 Jahre neue solidarische Strukturen gebildet, die sich bewährt haben. Das begann mit gemeinsamen Serviceunternehmen zur infrastrukturellen Erschließung von Gewerbegebieten wie Infraleuna oder dem Chemiepark Bitterfeld. Das führte zu sehr erfolgreichen Netzwerken der Automobilzulieferindustrie oder der chemischen Industrie, und das wird zur regionalen Clusterbildung führen, die bereits begonnen hat. Diese Entwicklung muss konsequent weiter geführt und durch zusätzliche Formen der Zusammenarbeit insbesondere mit den ingenieurwissenschaftlichen Einrichtungen erweitert werden. Dass Bildung eine der wichtigsten Ressourcen unseres rohstoffarmen Landes ist, ist inzwischen unbestritten. Dass man dabei immer wieder über die beste Methodik und die besten Organisationsstrukturen streiten kann, wird wohl so bleiben. In und mit einem Bildungskonvent wollen wir uns an dieser Diskussion beteiligen. Von der vorschulischen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, und von den Konzeptionen für Kindergärten bis zu den Strukturen der Hochschulen gibt es für alle Ausbildungsstufen unterschiedliche Angebote und Empfehlungen. Weder nach den finanztechnischen Definitionen noch nach den Interpretationen des jährlichen Fortschrittsberichtes über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen gelten die dafür ausgegebenen Mittel als investiv verausgabt. Das werden wir nicht ändern können. Wir werden uns aber bemühen zu erreichen, dass sie im Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Der Grundsatz, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nicht mit nur zeitweiligen Einnahmen finanziert werden sollten, ist unbestritten. Dass Investitionen in Menschen auch Investitionen in die Zukunft sind, wird niemand abstreiten. Aber nur wenn die so geförderten Personen dann in unserem Land Arbeit finden, sind es auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Dem steht nicht entgegen, dass dem Fremdsprachenunterricht in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt zunehmende Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zu früher sind unsere heutigen Grenzen die Grenzen unserer Sprachfähigkeiten. Wer sich mehr von dieser Welt erschließen will, muss auch mehrere Sprachen verstehen und sprechen können. Bei den Aufgaben zur Steuerung des Arbeitsmarktes stehen wir vor ganz anderen Problemen. Auch in diesem Jahr werden wieder besondere Bemühungen notwendig werden, um genügend Ausbildungsplätze zu organisieren. Regelmäßig beklagen sich Kammerpräsidenten und Ausbilder über einen ungenügenden Bildungsstand der Schulabgänger und eine viel zu hohe Abbrecherquote nach vermittelter Berufsausbildung. Zusammen mit den Verbänden werden das Kultusministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Projekte zur besseren Vorbereitung auf die Berufsausbildung organisieren. Es sind vermutlich die Erfahrungen unserer Vergangenheit, weshalb solche Projektangebote in den neuen Ländern dankbarer aufgenommen werden als in den westlichen. Wir wollen uns gern daran beteiligen und haben eigenen Handlungsbedarf. Auch im Bildungsbereich gibt es Strukturen solidarischer Zusammenarbeit, die sich bereits bewährt haben, und den Bedarf nach neuen, innovativen Angeboten. Wenn das Kultusministerium sich jetzt bemüht, die sogenannte Sitzenbleiberquote in den Sekundarschulen zu senken, dann kommt niemand auf den Gedanken, in falscher Solidarität das gesamte Leistungsniveau abzusenken. Aber in klassen- oder schulübergreifenden Strukturen zusätzliche Förderkurse anzubieten ist ein solcher Weg. Dass dann von interessierten Verbänden schnell die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln erhoben wird entspricht einer Fördermittelmentalität, die wir in allen Bereichen während der vergangenen 10 bis 15 Jahre selbst mit induziert haben. In allen diesen Bereichen werden wir unsere zukünftigen Probleme nicht mit mehr Geld, sondern nur mit innovativen Formen der Zusammenarbeit lösen können. Im Hochschulbereich haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen für solidarische Kooperation und Strukturabstimmung geschaffen. Das gilt ebenso für die Angebote des zweiten Arbeitsmarktes. Die meisten Investitionen sind kapitalintensiv und technologisch hochmodern. Fast immer entstehen nur verhältnismäßig wenige, dafür hochqualifizierte Arbeitsplätze. Noch längere Zeit werden wir die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes nutzen müssen. Die zwar immer noch hohe Arbeitslosigkeit ist trotzdem die seit neun Jahren niedrigste Quote in unserem Land. Wir stellen erstmals auch einen Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit fest. Unter den neuen Länder sind wir derzeit das einzige, das 2005 keinen aktuellen Rückgang der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse aufweist. Das ist insbesondere auf die konzertierte Aktion des Landes, der Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der optierenden Kommunen zurückzuführen, die in Sachsen-Anhalt mit gemeinsamen Konzepten gegen die Arbeitslosigkeit vorgehen und sich diesbezüglich regelmäßig austauschen. Wir nutzen intensiv eine Kombilohnvariante des SGB II, nach der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit und Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Arbeitslosen kombiniert werden können. Bis Mai dieses Jahres konnten bisher 1435 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit diesen Instrumenten auf Arbeitsplätze vermittelt werden ¿ mehr als in anderen Bundesländern. Gegenwärtig wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung dieser bei uns entwickelten Kombilohnvariante vorbereitet. Die Zusätzlichkeit der eingerichteten Arbeitsplätze, das Lohngefüge, das Qualifikationsniveau der so Eingestellten und die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sollen ausgewertet werden. Das Ziel sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen über notwendige Rahmenbedingungen für die eventuelle Einführung von Mindestlöhnen. Bundesweit hat Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung dieser Möglichkeiten des SGB II eine Pilotfunktion übernommen. Einen richtigen Durchbruch bei der Senkung der Arbeitslosigkeit haben wir damit allerdings nicht erreichen können. Deshalb suchen wir innovativ nach neuen Konzepten. Noch in diesem Monat werden Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit beginnen, über sinnvolle und nutzbringende Arbeit im kommunalen und sozialen Bereich, die ja da ist, die aber in den gegenwärtigen Strukturen nicht finanziert werden kann. Wir wollen möglichst vielen Arbeitslosen eine Alternative zur erzwungenen Untätigkeit aufzeigen. Das ist für uns ein sehr grundsätzliches Problem. Aus dem Makel einer mehr als ein Jahrzehnt hohen Arbeitslosigkeit möchten wir wenigstens Alternativen für den Arbeitsmarkt der Zukunft entwickeln. Wer die nach dem historischen Transformationsprozess neu aufgebauten Produktionsmittel, Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse kennt wird feststellen müssen, dass immer mehr mit immer weniger Menschen produziert wird. Diese Entwicklung wird weitergehen. So notwendig weiteres Wirtschaftswachstum für uns ist, unsere Arbeitsmarktprobleme werden wir damit allein nicht lösen können. Aus demografischen Gründen werden die Zahlen in zehn Jahren andere sein ¿ das Grundproblem wird bleiben. Es spricht alles dafür, dass der Arbeitsmarkt auch zukünftig dreiteilig organisiert werden muss. Zwischen dem geschützten, über Sozialtransfer finanzierten und dem freien, tariffinanzierten Arbeitsmarkt wird es eine Zwischenform auch zukünftig geben müssen, die teils transfer- und teils tariffinanziert organisiert werden muss. Dafür suchen wir innovative Modelle und bieten uns mit unserer gut organisierten Arbeitsverwaltung für Pilotprojekte an. Selbst wenn es überhöht klingen mag, ich sehe dahinter sehr grundsätzliche Probleme. In den neuen Bundesländern ist noch eine Generation in der politischen Verantwortung, die selbst sehr unterschiedliche Gesellschaftskonzeptionen erlebt hat. Wir haben erlebt, dass weltweit keine auf konsequente Verteilungsgerechtigkeit strukturierte und deshalb hochgradig kontrollierte Gesellschaft auch nicht mit nachträglich erfundenen ökonomischen Hebeln die Leistungsfähigkeit einer marktorientierten Wettbewerbsgesellschaft erreichen konnte. Wir haben erlebt und erleben noch, dass die nationalen Mechanismen zur Sozialpflichtigkeit einer Marktwirtschaft unter den Bedingungen der Globalisierung nicht mehr greifen können und wahrscheinlich durch internationale Vereinbarungen ersetzt werden müssen. Unter diesen Bedingungen einen regionalen Arbeitsmarkt zu steuern verlangt mehr instrumentelle Möglichkeiten als wir bisher haben. Deswegen werden wir uns an der Konzeption und Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik aktiv beteiligen. Im nationalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, die notwendige Leistungskultur zu entwickeln. Leistung braucht Freiraum zur Entfaltung und Ansporn. Deregulierung und Entbürokratisierung sind die Forderungen der Leistungswilligen an die staatliche Verwaltung. Das Steuerrecht muss sicher stellen, dass Leistung sich lohnt und dass genau so die Selbstbedienungsmentalität in manchen Vorstandsetagen sich nicht lohnt. Die Sozialkultur zwischenmenschlicher Solidarität wird von niemandem infrage gestellt solange erkennbar bleibt, dass die Hilfe von anderen nicht von der Eigenverantwortung für sich selbst entbindet. Die gegenwärtige Reformdebatte für die sozialen Sicherungssysteme wird noch zu vielen Diskussionen führen, in die wir eigene Vorschläge einbringen können. Insofern stehen wir auch bei uns am Anfang eines Weges. Wir sind noch auf der Suche nach neuen Strukturen für eine solidarische Leistungsgesellschaft und wollen uns daran aktiv beteiligen. Die finanzielle Absicherung in Notlagen mag der Höhe nach umstritten sein, die gesetzlichen Grundlagen gibt es seit mehr als 40 Jahren. Der verständliche Wunsch nach Teilnahme an einer Leistungsgesellschaft muss auf eine andere Weise organisiert werden. Wir wollen uns daran beteiligen, dafür neue Wege zu suchen. Daneben dürfen und werden wir natürlich die vielen anderen Aufgabenbereiche nicht vernachlässigen, auch wenn diese jetzt nicht alle aufgezählt werden können. Investitions- und Wachstumsförderung in den Wirtschaftsstrukturen bleiben eine Daueraufgabe. Alle unsere internationalen Aktivitäten, sowohl die bestehenden Regionalpartnerschaften als auch die Zusammenarbeit mit der Region Centre in Frankreich, Valencia in Spanien und Eszak-Alföld in Ungarn innerhalb des EU-finanzierten Interreg-Projektes ¿Perspektive 2007-2013¿ nutzten wir zur Unterstützung unserer Exportförderung. In der Energiepolitik setzten wir auf die potentielle Zukunftsfähigkeit der regenerativen Energien. Allerdings ist es richtig, dass die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Versorgungssicherheit mit den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur bevorzugten Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms nicht stabil erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang sehen wir Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Unsererseits werden wir sehr darauf achten müssen, dass regionale Standortvorteile für Investoren nicht durch zu hohe lokale Energie- oder Abwasserpreise aufgehoben werden. In vielen Bereichen sind wir durchaus gut aufgestellt. Dort werden wir unsere begonnene Arbeit fortsetzen. Wenn jetzt nicht enzyklopädisch alle Arbeitsbereiche angesprochen werden, hat das nichts mit deren eben so großer Bedeutung zu tun. Es geht mir lediglich darum, die vorhersehbaren Gestaltungsschwerpunkte mit interdisziplinärer Bedeutung hervorzuheben. Dazu gehört der weitere Auf- und Ausbau eines interaktiven, internetbasierten Landesportals mit e-Government-Plattform. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen eingebunden werden. Wir werden uns in den Bundesaktionsplan ¿Deutschland Online¿ einbinden. In jeder Gemeinde soll wenigstens ein Anschluss an das Landesportal aufgeschaltet sein, von dem aus die Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten regeln können, unabhängig davon, ob es das eigene Rathaus, die Kreisverwaltung, ein Landesamt oder ein Ministerium betrifft. Ein zentrales Call-Center für die Landesregierung werden wir weiterhin anstreben. Im Bereich der Justizverwaltung haben wir gute Erfahrungen mit der Einrichtung des elektronischen Mahnverfahrens und einem zentralen Mahngericht. Die Länder Thüringen und Sachsen sind ihrerseits daran interessiert und prüfen gegenwärtig, sich eventuell anzuschließen. Das gleiche gilt für ein zentrales Registergericht. Spätestens mit der Umsetzung des für 2008 geplanten zweiten Funktionalreformgesetzes sollen die elektronischen Verwaltungsstrukturen weiter ausgebaut sein. Die interministerielle Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei wird bis dahin entschieden haben, welche Aufgaben aus dem Natur- und Immissionsschutz, aus dem Wasserrecht, aus dem Sozialrecht oder der Schulaufsicht sich sowohl für eine Verlagerung auf die kommunale Ebene als auch für die e-Government-Plattform eignen. Es geht uns darum, konsequent moderne Strukturen für die Verwaltungstätigkeit im 21. Jahrhundert aufzubauen. Einige Länder sind schon weiter als wir, andere interessieren sich für unsere bisherigen Erfahrungen. Auch das alles kostet Geld. Die Steuerung der Haushaltspolitik ist deshalb von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Unsere Haushaltssituation ist ¿ beurteilt nach einem innerdeutschen Ländervergleich ¿ einfach schlecht. Unsere Zins-Steuerquote ist mit 19,38 % (im Jahr 2004) die höchste aller deutschen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin liegen noch schlechter. Das bedeutet, dass wir rund ein Fünftel unserer Steuereinnahmen bereits für Zinsen ausgeben müssen. Alle anderen neuen Länder liegen darunter. Mit 9,15 % ist diese Quote in Sachsen nicht einmal halb so hoch wie bei uns. Jährlich gibt Sachsen etwa 400 Euro pro Einwohner weniger im Landeshaushalt aus als wir. Die Entwicklung dort ist keinesfalls schlechter als bei uns. Alle anderen neuen Länder liefern den Beweis, dass man mit weniger Geld mindestens ebenso gut sein kann. Der Unterschied liegt deutlich im nichtinvestiven Bereich und wird bei uns über die höhere Neuverschuldung finanziert. Die Steuerdeckungsquote ist in Brandenburg, Thüringen und Sachsen bereits besser als bei uns. Die Schuldenlast pro Einwohner ist in Sachsen-Anhalt inzwischen die höchste aller deutschen Flächenländer. Die Schuldenstandsquote, das ist der Schuldenstand in Relation zum nominalen Bruttoinlandprodukt, lag schon 2003 mit 37,7 % höher als die aller anderen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin lagen höher und der Bund selbst, wenn man bei ihm die gesamten Schulden aus dem Fonds ¿Deutsche Einheit¿ dazurechnet. Das ist die ungeschminkte Situation. Die jetzige Legislaturperiode ist die letzte, in der ein Umsteuern überhaupt noch möglich ist. Die gegenwärtige Koalition entscheidet damit über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Am 12. Mai dieses Jahres fand im Sächsischen Landtag eine aktuelle Debatte statt über eine eventuelle Länderfusion in Mitteldeutschland. Ich kann nur empfehlen, sich die Wortprotokolle einmal durchzulesen um zu wissen, was andere von uns und unserer Haushaltspolitik denken. Wir müssen unsere Haushaltspolitik ändern und auf Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit konzentrieren. Wenigstens gedanklich-konzeptionell müssen die Entscheidungen in einem dreistufigen Verfahren getroffen werden. Zunächst muss gewährleistet sein, dass alle regelmäßigen durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ausgaben durch regelmäßige auf Rechtsverpflichtungen begründete Einnahmen gedeckt werden. Es muss sicher gestellt werden, dass regelmäßige Ausgaben nicht durch befristete Finanzhilfen gedeckt werden. An die schon fast peinliche öffentliche Diskussion über eine vorsätzlich enge Interpretation der jährlichen Fortschrittsberichte soll nur noch einmal erinnert werden. In einem zweiten gedanklichen Schritt muss über die Finanzierung zeitlich befristeter Projekte mit den angebotenen zeitlich befristeten und degressiven Fördermitteln und Aufbauhilfen entschieden werden. Die Kofinanzierung dieser Mittel zu erleichtern wird unser Hauptanliegen an die nächste Runde der Föderalismusreform sein. Diese Projekte sollen die Infrastruktur verbessern und die eigene Wirtschaftskraft fördern. Sie dürfen nicht auf Dauer angelegt sein. Der vorhersehbare Konflikt besteht darin, dass wir nicht wenige projektfinanzierte Maßnahmen haben, die gut laufen und die mit einer auf Dauer angelegten institutionellen Förderung rechnen. Das werden wir uns nicht leisten können. Die Träger dieser Maßnahmen müssen wir dann über das programmierte Auslaufen der Projektfinanzierung informieren und versuchen, sie in neuen Strukturen solidarischer Zusammenarbeit zu integrieren. In einem dritten gedanklichen Schritt muss dann entschieden werden, ob es noch Finanzierungsnotwendigkeiten gibt die so unverzichtbar sind, dass wir sie mit Krediten finanzieren dürfen, für die unsere Enkel und spätere Generationen noch werden arbeiten müssen. Es wird viele Jahrzehnte dauern, bis die Schulden abgearbeitet sind, die wir in weniger als zwei Jahrzehnten aufgenommen haben. Insofern bedeutet der jetzt aufzustellende Haushalt für das Jahr 2007 eine grundsätzliche Weichenstellung. Die Aufgaben und die Schwierigkeiten sind groß; aber sie sind lösbar. Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr wieder deutlich gebessert. Die Konjunkturberichte für das erste Quartal 2006 berichten von optimistischen Konjunkturprognosen. Mit Ausnahme der Bauindustrie wird durchweg von einer guten Auftragslage berichtet. Die Ernährungsgüterbranche, die chemische Industrie und andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes berichten über überdurchschnittliche Wachstumszahlen. Als logische Konsequenz haben sich auch die Steuereinnahmen verbessert. Durch die innerdeutsche Finanzausgleichsarithmetik wird allerdings einiges nivelliert. Wenn wir uns durch steigende Einnahmen nicht gleich zu steigenden Ausgaben verleiten lassen, sondern konsequent die Neuverschuldung reduzieren und alte Schulden abbauen, hat unser Land alle Chancen für eine stabile Zukunft. Ob wir unsere Potentiale und unsere Chancen richtig nutzen wird allein von uns abhängen. Wir haben echte Wachstums- und Entwicklungspotentiale in unserem Land. Unsere Chancen liegen in einer konsequenten Leistungsorientierung in solidarischen Strukturen. Viele davon haben sich bereits bewährt. Die Netzwerke in der Wirtschaft, die Zweckverbände der Kommunen, die Kooperationsvereinbarungen der Hochschulen, die regionalen Verkehrsverbände, die Versorgungsprofilabstimmung im Gesundheitswesen oder die Gemeinschaftsangebote der Tourismusverbände sind Beispiele dafür. Deren Erfolge machen Mut. Neue Formen der Zusammenarbeit sind möglich. Wenn wir in den bewährten oder in neuen solidarischen Strukturen zusammen halten, haben wir alle Chancen, unsere Potentiale zu bündeln, unser Land weiter aufzubauen und im Wettbewerb mit anderen erfolgreich zu sein. Die gegenwärtige Koalition hat sich entschlossen, Sachsen-Anhalt zu einem Land mit Zukunft zu machen. Wir rufen Sie alle und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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