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Magdeburg, den 08.06.2006

Hövelmann kündigt verbesserten Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution an

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/06 Magdeburg, den 9. Juni 2006 Hövelmann kündigt verbesserten Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution an ¿Menschenhandel und Zwangsprostitution sind besonders menschenverachtende Formen der Kriminalität, die massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Opfer eingreifen und unabsehbare physische und psychische Schäden verursachen. Ihre Bekämpfung hat für uns deshalb einen besonders hohen Stellenwert.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in der heutigen Landtagsdebatte. Der Minister kündigte zugleich einen verbesserten Schutz für Opfer an, die zur Aussage gegen die Täter bereit sind. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erhalten in Sachsen-Anhalt bislang ¿ auf der Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums von 2000 ¿ eine vierwöchige Ausreisefrist; bei Bereitschaft zur Zeugenaussage gegen die Täter wird die Abschiebung ausgesetzt (Duldung). Es kann ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn aufgrund der Zeugenaussage nach Rückkehr eine Gefährdung in der Heimat zu befürchten wäre. Eine Richtlinie der Europäische Union von 2004 sieht vor, dass Betroffenen, die an der Bekämpfung des Menschenhandels mitwirken und dazu mit den zuständigen Behörden kooperieren wollen, ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt wird. Zuvor soll den Betroffenen eine Bedenkzeit einge­räumt werden, die es ihnen ermöglicht, in Kenntnis der Sachlage und Abwägung aller Gefahren darüber zu entscheiden. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 6. August 2006 erfolgen. Diese Umsetzung ist auf Bundesebene beabsichtigt, wird jedoch nicht innerhalb der von der EU gesetzten Frist in Kraft treten. Hövelmann: ¿Wir gehen davon aus, dass die EU-Richtlinie ab August unmittelbar geltendes Recht ist. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, und wir werden unseren Erlass entsprechend anpassen. Den Betroffenen wird eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt und ein befristeter Aufenthaltstitel für ihre Mitwirkung und ihre Zeugenaussage erteilt.¿ Hövelmann betonte die Bedeutung der Betreuungsarbeit für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Im Vordergrund steht dabei die psychische und physische Stabilisierung, die individuelle Hilfestellung sowie die Unterstützung im Verkehr mit Behörden und die Vorbereitung auf die Rückkehr in das Heimatland. Zur Sicherstellung der Beratungsinfrastruktur für Opfer von Menschenhandel fördert das Sozialministerium seit Dezember 1999 die Beratungsstelle VERA mit jährlich 91.000 ¿. Träger ist der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Beraterinnen beraten Opfer von Menschenhandel und begleiten und betreuen sie als Zeuginnen während Gerichtsverhandlungen. Die qualitative und quantitative Arbeit der Beratungsstelle wird von einem Beirat begleitet. Die Beratungsstelle VERA holte jüngst die Wanderausstellung von Terre des femmes ¿Ohne Glanz und Glamour¿ für jeweils eine Woche nach Magdeburg und nach Lutherstadt Wittenberg. Seit 2000 wurden im Land insgesamt 170 Fälle der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei und des Menschenhandels mit 219 Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. 34 zur Zusammenarbeit bereite ausländische Opfer, die dazu auch in Deutschland bleiben wollten, wurden an die Fachberatungsstelle VERA vermittelt. Derzeit betreut VERA zehn Opfer. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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