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Magdeburg, den 08.06.2006

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 084/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 084/06 Magdeburg, den 9. Juni 2006 Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd Magdeburg. Als ¿realitätsfremd¿ hat Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe den PDS-Vorstoß zu einer sachsen-anhaltischen Anhebung der Sozialhilfesätze zurück gewiesen. Zugleich betonte Kuppe in der Landtagssitzung am Freitag in Magdeburg: ¿Die Diskussion zu einer bundesweiten Ost-West-Angleichung ist bereits im volle Gange. Der Bund hat angekündigt, dass in den nächsten Monaten die Voraussetzungen für die Festsetzung eines bundeseinheitlichen Sozialhilferegelsatzes geschaffen werden sollen. Ziel ist demnach eine Anhebung zum 1. Januar 2007. Insofern hinkt die PDS mit ihrem Antrag den Dingen hinterher.¿ Kuppe betonte: ¿Sachsen-Anhalt sagt Ja zu einer Angleichung der Sozialhilferegelsätze. Eine Ost-West-Unterscheidung  bei den Eckregelsätzen für die Sozialhilfe ist nicht mehr gerechtfertigt.¿ Belegt wird dies auch durch die im Mai von der Bundesregierung vorgelegte neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Diese ist eine Grundlage für die Festsetzung der Eckregelsätze. Kuppe betonte auch: Die Sozialhilfesätze werden de facto nicht von den Ländern einzeln festgesetzt. Insofern kann es auch keinen Sonderweg Sachsen-Anhalt geben. Die Sätze beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII und der Regelsatz-Verordnung des Bundes. Regionale Abweichungen gibt es allein in Bayern (auf Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen sehr aufwändigen und regional nicht überall machbaren Datenerhebung). Im Übrigen, diese Abweichungen fallen nicht zugunsten der Sozialhilfeempfänger aus. Bayern zahlt 341 Euro, während in den übrigen alten Ländern 345 Euro gezahlt werden. Sozialhilfe soll das soziokulturelle Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus anderen Versicherungs- oder Vorsorgesystemen haben. In den neuen Ländern beträgt der monatliche Sozialhilferegelsatz derzeit 331 Euro. In den alten Bundesländern werden 345 Euro pro Monat gezahlt. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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