Patientenverfügung gesetzlich regeln
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 048/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 048/06 Magdeburg, den 13. Juni 2006 Patientenverfügung gesetzlich regeln Magdeburg/Halle (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat am Dienstag bei einer Fachveranstaltung der Juristischen Studiengesellschaft in Halle die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen über Wirkung und Reichweite von Patientenverfügungen betont. Es seien gesetzliche Regelungen notwendig, die sicherstellen, dass der in eine Patientenverfügung niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin. Menschen, die sich dazu entschlössen, eine Patientenverfügung zu erstellen, brächten damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen. ¿Sie erwarten dann, dass ihre Patientenverfügung dazu beiträgt, Leiden, Siechtum sowie eine übergebührliche Belastung ihrer Angehörigen zu vermeiden. Sie versprechen sich davon Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben¿. Ministerin Kolb warnte zugleich vor zu hohen Erwartungen. Patientenverfügungen könnten nicht alle Fragen nach einem selbstbestimmten und menschenwürdigen Sterben lösen. ¿Da der Tod für viele Menschen ein Tabu-Thema ist, brauchen wir mehr Aufklärung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Auch die Hospizbewegung verdient mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung. Hintergrund: Die Juristische Studiengesellschaft Sachsen-Anhalt wurde im November 2005 gegründet. Sie verfolgt das Ziel, durch die wissenschaftliche Behandlung grundsätzlicher und aktueller Fragen des Rechts, des Staates und der Wirtschaft ein Bindeglied zwischen den in verschiedenen Berufszweigen tätigen Juristen und anderer Personen zu sein, die mit solchen Fragen befasst sind. In Halle referierte Prof. Thomas Wagenitz, Richter am BGH, über ¿Finale Selbstbestimmung ¿ über Wirkungen und Risiken von Vorsorgeverfügungen¿. Ute Albersmann Pressesprecherin Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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