Ministerpräsident Böhmer begrüßt Neuregelungen der Länder für Teledienste
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 295/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 295/06 Magdeburg, den 22. Juni 2006 Ministerpräsident Böhmer begrüßt Neuregelungen der Länder für Teledienste Die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer heutigen Konferenz in Berlin einen Staatsvertragsentwurf beschlossen, der eine genauere Kompetenzabgrenzung von Bund und Ländern bei der Regelung von Telediensten bezweckt. Dabei liegt die Zuständigkeit der Länder im Bereich der an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdienste, während die Zuständigkeit des Bundes die Individualkommunikation betrifft. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer betonte: ¿Die übersichtliche Gesetzgebung für Telemedien gilt in Europa als vorbildlich und ist ein gutes Beispiel für gelungene Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund.¿ Bund und Länder verzichten damit zukünftig auf Parallelregelungen, die in der Vergangenheit bei den modernen ¿Online-Medien¿ zu Anwendungsproblemen in der Praxis führen konnten. Zukünftig ist klar, dass die Länder auch bei Telemedien für die Inhaltsregulierung zuständig sind. So müssen Anbieter von Telemedien auf Grundlage des Staatsvertragsentwurfes (¿9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag¿) Verpflichtungen zur Anbieterkennzeichnung, zur Gegendarstellung oder zur Werbung einhalten. Die Einhaltung der Bestimmungen soll durch Länderbehörden überwacht werden. Ministerpräsident Böhmer: ¿Die Länder konkretisieren mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundsätze, die die Anbieter moderner Telemedien einzuhalten haben. Damit verfolgen wir in Abstimmung mit dem Bund die Linie, Gefahren für junge Menschen und Verbraucher im Online-Sektor zu begrenzen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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