Versorgungswerk der Rechtsanwälte wird gegründet
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/06 Magdeburg, den 27. Juni 2006 Versorgungswerk der Rechtsanwälte wird gegründet Sachsen-Anhalt bekommt ein Versorgungswerk für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Das hat die Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen. Mit der Errichtung des Versorgungswerks werden Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten für Sachsen-Anhalts Anwälte und Anwältinnen sowie deren Hinterbliebene sichergestellt. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen im Versorgungswerk pflichtversichert sein. Ein freiwilliger Beitritt der anderen Kammermitglieder wird durch Satzung geregelt werden. Derzeit gehören der Anwaltskammer rund 1.750 Rechtsanwälte an. ¿Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer hatte Anfang April mehrheitlich beschlossen, ein Versorgungswerk einzurichten. Mit dem Beschluss des Kabinetts wird das Versorgungswerk jetzt förmlich errichtet,¿ erläuterte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. ¿Für die Alterssicherung der Anwälte ist das ein guter und wichtiger Schritt.¿ Einzelheiten zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk wie etwa Leistungen, ihre Bemessung, Fälligkeit und Beginn sowie Ende der Leistungsansprüche sollen durch eine Satzung geregelt werden, die von der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes im Juli zu verabschieden ist. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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