Ab 1. Juli 2006 Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt: Vier Stadtwerke senken ihre Preise
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/06 Magdeburg, den 4. Juli 2006 Ab 1. Juli 2006 Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt: Vier Stadtwerke senken ihre Preise Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat zum 1. Juli 2006 die ersten vier Stromnetzentgeltgenehmigungen erteilt. Darüber hat Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute im Kabinett informiert. Im Ergebnis dieser Prüfung ergab sich eine durchschnittliche Senkung je nach Netzbetreiber über alle Spannungsebenen von acht bis 29 Prozent zum bisherigen Preisniveau. Einen Bescheid haben erhalten: - Stadtwerke Blankenburg mit einer Senkung von insgesamt 29,6 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt, - Stadtwerke Wernigerode mit einer Senkung von insgesamt 25,1 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt, - Stadtwerke Weißenfels mit einer Senkung von 8,16 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt, - Stadtwerke Zeitz mit einer Senkung von 22,55 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte: ¿Durch die jetzt festgestellten Entgelte sind die Voraussetzungen für eine Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten geschaffen worden. Es kommt jetzt für die Kunden, unabhängig davon ob Klein- oder Großkunde, darauf an, das Angebot des Wettbewerbs aufzugreifen und sich einen Händler zu suchen, der entsprechend seinem ganz individuellen Abnahmeverhalten das günstigste Angebot zur Belieferung offeriert.¿ Möglichkeiten, sich über die Angebote zu informieren, gibt es im Internet, u. a. unter der Adresse www.stromtarife.de . Bei den Stadtwerken Blankenburg war bereits im Antrag eine deutliche Reduzierung des bisherigen Entgeltes enthalten. Eine ähnliche Situation bestand auch bei den Stadtwerken Wernigerode. Bei den Stadtwerken Weißenfels war das bisher geltende Preisniveau bereits gering, so dass keine deutlichen Senkungen mehr vorgenommen werden mussten. Bei den Stadtwerken Zeitz konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Ein Grund für diese Senkung war ein eng strukturiertes von der Landesregulierungsbehörde vorgegebenes Kalkulationsschema. Jede Art von Kosten, die dem Netzbereich sachfremd sind, waren zu eliminieren. Auch Quersubventionierungen sowohl zwischen dem Netzbereich und dem Vertrieb als auch zwischen den Sparten mussten verhindert werden. Zum 1. August 2006 sollen alle 23 Stromnetzbetreiber und zum 1. September 2006 alle 25 Gasnetzbetreiber beschieden sein. Es werden zukünftig entflochtene Energievertriebe entstehen, die selbstständig im Wettbewerb bestehen müssen. Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas ist für alle Netzbetreiber im Land verantwortlich, an deren Netz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind (§ 54 EnWG). Aufgabe der Behörde ist es, zur Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten, die Stromnetzentgelte für 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber im Land zu prüfen und zu genehmigen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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