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Magdeburg, den 03.07.2006

Neue Regelungen zur Einfuhr von tierischen Lebensmitteln im Reiseverkehr zum Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus Nicht-EU-Staaten

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 091/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 091/04 Magdeburg, den 9. August 2004 Neue Regelungen zur Einfuhr von tierischen Lebensmitteln im Reiseverkehr zum Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus Nicht-EU-Staaten Magdeburg . Die EU hat neue Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten Drittländern) zum persönlichen Verbrauch erlassen. Sie dienen vorrangig dem Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus diesen Ländern. Darauf weist der für den Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt zuständige Minister Gerry Kley hin. Die Bedeutung von Lebensmitteln, welche aus Urlaubsgebieten im Reiseverkehr zum persönlichen Verzehr mitgebracht werden, bei der Übertragung von Krankheitserregern auf einheimische Tiere ist vielen Reisenden unbekannt oder wird immer wieder stark unterschätzt. Die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen aus Drittländern ist generell verboten, sofern sie nicht zur Veterinärkontrolle angemeldet werden. Eine Ausnahme von diesem Einfuhrverbot gilt für Fleisch, Milch und Erzeugnissen daraus, die aus den Faröer Inseln oder Grönland nach Dänemark eingeführt werden oder die aus Island, Liechtenstein und der Schweiz bis zu einer Gesamtmenge von 5 kg pro Person in die EU eingeführt werden. Für Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung gelten ebenfalls Sonderregelungen. Darüber hinaus dürfen tierische Lebensmittel nur aus zugelassenen Drittländern in die EU eingeführt werden. In jedem Falle sind Reisende gut beraten, sich vor Reiseantritt, spätestens jedoch vor der Rückreise bei der entsprechenden Grenzkontrollstelle für die Wiedereinreise in die EU bei Bedarf über die Einfuhr von Lebensmittel zu informieren! Es liegt somit auch am Verantwortungsbewusstsein aller Reisewilligen einer möglichen Einschleppung von Tierseuchen vorzubeugen. Dadurch mögliche wirtschaftlichen Verluste stehen in keinem Verhältnis zum Wert der mitgeführten Lebensmittel. Bei festgestellten Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln in die EU kann deshalb neben der kostenpflichtigen Entsorgung der Lebensmittel auch ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren je nach den Bestimmungen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates auf den Verursacher als Urlaubsausklang bzw. -nachgeschmack zukommen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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