: 86
Halle (Saale), den 03.07.2006

Waldbrandgefahr steigt mit den Temperaturen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 86/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 86/06 Halle (Saale), den 4. Juli 2006 Waldbrandgefahr steigt mit den Temperaturen In den Wäldern Sachsen-Anhalts besteht zurzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Schwerpunkte im Gefährdungspotenzial bilden dabei die Kiefernwälder der Annaburger Heide, des Flämings und der Dübener Heide. Für die Landkreise Bitterfeld, Köthen, Wittenberg und die Stadt Dessau wurde die zweithöchste Waldbrandwarnstufe ¿3¿ ausgerufen. Bei der höchsten Warnstufe ¿4¿ ist das Betreten der Wälder außerhalb der Wege verboten. Die aktuellen Waldbrandstufen sind jeder Zeit auf den Internetseiten des LVwA unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de abrufbar. In diesem Jahr hat es bereits 11 Mal in den Wäldern Sachsen-Anhalts gebrannt. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 73 Waldbrände, bei denen eine Fläche von 12,15 Hektar betroffen war und ein Schaden in Höhe von 62.920 Euro entstand. Zum Vergleich: Im zehnjährigen Mittel (1995 bis 2004) sind 115 Waldbrände bei einer Gesamtfläche von 55,93 Hektar zu verzeichnen. In den nächsten Tagen wird bei weiterhin geringen Niederschlägen und trockener Luft mit einer weiteren zunehmenden Verschärfung der Gefahrenlage zu rechnen sein. Zurzeit werden in Sachsen-Anhalt 29 Feuerwachtürme zur Überwachung der Wälder genutzt. Acht dieser Türme werden automatisiert (Kamerasystem) betrieben. Hintergrund: Waldbrandwarnstufen : Die Waldbrandwarnstufen werden durch die unteren Forstbehörden (Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten) festgesetzt. Rechtsgrundlage ist hierzu die Waldbrandschutzverordnung vom 30.12.1996. Die Festsetzung erfolgt jeweils in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober einheitlich für alle Wälder des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Ermittlung der Waldbrandgefährdung erfolgt ebenso wie deren amtliche Festsetzung durch die Forstbehörden in Sachsen-Anhalt. Dazu wird ein Verfahren (sogenanntes M-68-Verfahren in modifizierter Form)  angewendet, in das meteorologische und phänologische Werte einbezogen werden. Grunddaten hierfür sind z.B.: § Lufttemperatur § relative Luftfeuchte § Tagessumme der Niederschläge § Windgeschwindigkeit § Vegetationsfaktoren (Blüte der Robinie, Austrieb der Birke) § erwartete Lufttemperatur des Folgetages § erwartetes Minimum der relativen Luftfeuchte für den Folgetag § erwartete Windgeschwindigkeit für den Folgetag Aus den Daten werden über ein Rechenverfahren Kennziffern ermittelt, aus denen dann die Warnstufe abgeleitet werden kann. Die Festsetzung der Waldbrandwarnstufen erfolgt jeweils landkreisweise. Dies bedeutet, das u. U. kleinräumige Unterschiede, wie z.B. territorial begrenzte Starkregenfälle, nicht besonders berücksichtigt werden können. Feuerwachtürme Die Besetzungszeiten der Feuerwachtürme sind abhängig von der jeweils festgesetzten Waldbrandwarnstufe: Waldbrandwarnstufe Besetzungszeiten 0 nicht besetzt 1 09:00 bis 17:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 18:00 Uhr MESZ 2 und 3 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 19:00 Uhr MESZ 4 09:00 bis 20:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 21:00 Uhr MESZ Die Forstbehörden können je nach Erfordernis die Dienstzeiten verändern. Waldbrandgefährdungsklassen: Die Wälder aller Eigentumsarten sind für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einer sogenannten Waldbrandgefährdungsklasse zugeordnet. Geregelt ist dies in der Waldbrandschutzverordnung. Dabei bedeuten: Waldbrandgefahrenklasse A: allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden, Waldbrandgefahrenklasse B: allgemein mittlere Waldbrandgefährdung Waldbrandgefahrenklasse C: allgemein geringe Waldbrandgefährdung Im Bereich Anhalt gehören z. B. die Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg zur Waldbrandgefahrenklasse A; der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau zur Waldbrandgefahrenklasse B und die Landkreise Bitterfeld und Köthen zur Waldbrandgefahrenklasse C. Die Zuordnung erfolgte auf Grund der klimatischen Bedingungen, der Waldstrukturen (Baumartenstruktur, räumliche Verteilung der Waldflächen) und des allgemeinen Waldbrandrisikos. Die Zuordnung zu Waldbrandgefahrenklassen hat u. a. Einfluss bei der Ermittlung der Waldbrandgefährdung und damit bei der Festlegung der Waldbrandwarnstufen. Aktuelle Warnstufen (04.07.06, 15:00 Uhr) Altmarkkreis Salzwedel             2       ab 05.07.2006 Anhalt-Zerbst                  2 Aschersleben-Staßfurt     1 Bernburg                        2 Bitterfeld                         3 Bördekreis                      1 Burgenlandkreis              2 Halberstadt                     1 Jerichower Land              2       ab 05.07.2006 Köthen                           3 Mansfelder Land              2 Merseburg-Querfurt        2 Ohrekreis                        2 Quedlinburg                    1 Saalkreis                         2 Sangerhausen                 2 Schönebeck                    2 Stendal                           2       ab 05.07.2006 Weißenfels                      2 Wernigerode                   1 Wittenberg                      3 Stadt Dessau                  3 Stadt Halle (Saale)          2 Stadt Magdeburg            1 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung