Arbeitsgerichte wichtig für sozialen Frieden
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/06 Magdeburg, den 10. Juli 2006 Arbeitsgerichte wichtig für sozialen Frieden Magdeburg/Benneckenstein (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einer Fachtagung in Benneckenstein die große Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Sicherung des sozialen Friedens betont. Der Stellenwert der Arbeitsgerichtsbarkeit sei für den sozialen Rechtsfrieden einerseits, aber auch für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt andererseits nicht hoch genug zu bewerten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seien Arbeitsgerichte gefordert. Dank ihres Einsatzes könnten die für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber existenziellen Kündigungsschutzprozesse in überschaubarer Zeit erledigt werden, sagte sie in ihrem Grußwort anlässlich der Tagung der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt in Beneckenstein. Sie verwies darauf, dass mehr als zwei Drittel aller bei den Arbeitsgerichten abgeschlossenen Verfahren im Jahr 2005 in weniger als drei Monaten erledigt wurden. Kolb ging vor den Richtern auch auf die anstehende Reform der Justizstrukturen ein, in deren Rahmen die Zukunft einzelner Arbeitsgerichts-Standorte ergebnisoffen geprüft wird. Vor dem Hintergrund der anstehenden Justizstrukturreform und rückläufiger Eingangszahlen werde die Situation der Arbeitsgerichte in Halberstadt, Naumburg und Stendal in den Blick genommen. Bis Jahresende werde es ein konkretes Konzept geben. Die Ministerin betonte, die rückläufigen Eingangszahlen seien bei den Arbeitsgerichten genutzt worden, die Bestände kontinuierlich abzubauen, so dass diese insbesondere bei den Eingangsgerichten auf dem niedrigsten Stand seit Jahren seien. ¿Dieses Engagement verdient große Anerkennung¿, so Kolb. 18.348 Klagen waren 2005 bei den Arbeitsgerichten eingegangen, 19.614 wurden erledigt. Der Endbestand lag zum Jahresende bei 4.559 ¿ und damit um knapp 2.000 unter dem Stand zum Jahresende 2003. Die Ministerin würdigte ausdrücklich, dass sich Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit seit dem Jahr 2002 durch Abordnungen und Versetzungen in die Sozialgerichtsbarkeit engagierten, wo die Zahl der Verfahren in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es sechs Arbeitsgerichte sowie ein Landesarbeitsgericht. Im Jahr 2005 gingen bei den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten insgesamt 18.348 Klagen ein, 19.614 Verfahren wurden erledigt. Gestritten wurde in den erledigten Verfahren in der Hauptsache um Arbeitslohn (9.427 Verfahren) und um Kündigungen (8.827). 4.764 Mal gab es mehr als einen Streitgegenstand. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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